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I. Allgemeines

Dieses Blog dokumentiert Plagiate in der 1980 an der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf eingereichten erziehungswissenschaftlichen Dissertation von Annette Schavan. Insgesamt gibt es 97 Seiten im Haupttext der Arbeit von S. 11 bis 335, auf denen Übernahmen aus 45 Quellen nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht werden. Bei 63 von 131 einzelnen Fragmenten handelt es sich um Verschleierungen, d.h. die (wirkliche) Quelle der Ausführungen wird – im Gegensatz zu Bauernopfern – auch im Umfeld der Übernahme nicht genannt. Bedeutendste Plagiatsquelle ist die Habilitationsschrift des polnischen Franziskaners Antoni Jozafat Nowak (1935–2013) mit 19 Fragmenten.

Der plagiierte Anteil des Haupttextes der Dissertation beträgt nach dieser Dokumentation ca. 10 %.

Als Muster lässt sich erkennen, dass die Verfasserin oft vorgibt, Primärquellen zu rezipieren, während sie tatsächlich mit leichten Abwandlungen aus der Sekundärliteratur abschreibt, ohne diese zu nennen; dies gilt insbesondere für in den Sekundärtexten enthaltene Interpretationen der Primärtexte. In vielen Fällen werden dabei auch Fehler bei Zitaten oder Literaturangaben mit übernommen bzw. – seltener – korrekte Literaturangaben fehlerhaft übertragen.

Die nachfolgende Gliederung entspricht der Struktur der Arbeit; auf den rot hervorgehobenen Seiten finden sich Passagen, die ich als Plagiate einstufe. Orthografie und Interpunktion werden wie in der untersuchten Arbeit bzw. den Quellen gebraucht wiedergegeben. Den kursivierten Kapitelüberschriften ist keine Ordinalzahl vorangestellt.

Vorwort [003]

→ 003

Inhaltsverzeichnis [005]

→ 005 – 006 – 007 – 008 – 009

Einführung [011]

→ 011 – 012 – 013 – 014 – 015 – 016 – 017 – 018 – 019

Der Verstehenshorizont [020]

1. Der Mensch: weltoffen – sich selbst aufgegeben – handelnd [020]

1.1. Vorbemerkung [020]

→ 020 – 021 – 022 – 023

1.2. Der Mensch – das weltoffene Wesen [023]

023 – 024 – 025 – 026 – 027 – 028 – 029 – 030 – 031

1.3. Der Mensch – das sich selbst aufgegebene Wesen [031]

→ 031 – 032 – 033034 – 035

1.4. Der Mensch – das handelnde Wesen [035]

→ 035 – 036 – 037 – 038

2. Erziehung: Hilfe zur Personalisation [039]

2.1. Vorbemerkung [039]

→ 039 – 040

2.2. Erziehung als Hilfe zur Personalisation [040]

→ 040 – 041 – 042 – 043 – 044045046047 – 048 – 049 – 050 – 051 – 052 – 053

3. Etymologisches Vorverständnis und Leitfragen zum Phänomen Gewissen [054]

3.1. Vorbemerkung [054]

→ 054

3.2. Gewissen: eine besondere Art von Wissen [054]

→ 054 – 055 – 056

3.3. Leitfragen [057]

→ 057 – 058

Theorien über das Gewissen [059]

1. Ansatz und Grenzen der biologischen Begründung des Gewissens [059]

→ 059 – 060 – 061

2. Niklas Luhmann: Das Gewissen als Kontrollinstanz des Ich [062]

2.1. Vorbemerkung [062]

→ 062

2.2. Gewissen und normative Selbstbestimmung [062]

→ 062 – 063 – 064 – 065 – 066

2.3. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit [067]

→ 067 – 068 – 069 – 070

2.4. Auswertung [070]

→ 070 – 071 – 072

3. Gewissen in tiefenpsychologischer Sicht [073]

3.1. Freud und das Gewissen [073]

3.1.1. Vorbemerkung [073]

073074

3.1.2. Triebe und Prinzipien [074]

074075076

3.1.3. Die psychischen Instanzen [076]

→ 076 – 077 – 078079

3.1.4. Das Gewissen als Funktion des Über-Ich [079]

079080 – 081 – 082083

3.2. Erik H. Erikson: Identität und Gewissen [084]

3.2.1. Vorbemerkung [084]

084 – 085

3.2.2. Das Gewissen im Rahmen der Identitätsentwicklung [085]

→ 085 – 086 – 087 – 088 – 089

3.3. Alfred Adler: Gewissen als fiktive Instanz [089]

3.3.1. Vorbemerkung [089]

→ 089

3.3.2. Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Minderwertigkeits- und Gemeinschaftsgefühl [089]

→ 089 – 090091 – 092

3.3.3. Gewissen als fiktive Sicherungsinstanz [092]

092093094

3.4. Erich Fromm: Gewissen als Mahnruf des Menschen an sich selbst [094]

3.4.1. Vorbemerkung [094]

→ 094 – 095

3.4.2. Das autoritäre Gewissen [095]

→ 095 – 096 – 097 – 098

3.4.3. Das humanistische Gewissen [098]

→ 098 – 099 – 100

3.5. Gewissen und Individuation bei C.G.Jung [100]

3.5.1. Vorbemerkung [100]

100 – 101

3.5.2. Menschliche Entwicklung als Prozeß der Individuation [101]

101102103 – 104

3.5.3. Die Rolle des Gewissens im Individuationsprozeß und seine Ansiedlung in der menschlichen Psyche [104]

→ 104 – 105106107

3.6. Viktor E. Frankl: Gewissen als intuitive [im Inhaltsverzeichnis: fiktive] Fähigkeit, Sinn zu erkennen [108]

3.6.1. Vorbemerkung [108]

→ 108

3.6.2. Der Mensch im Ringen um Sinn [108]

→ 108 – 109

3.6.3. Das Gewissen als Sinnorgan [109]

→ 109 – 110111 – 112

3.7. Personales Gewissen bei Igor A. Caruso [112]

3.7.1. Vorbemerkung [112]

112

3.7.2. Menschliche Entwicklung als Prozeß der Personalisation [112]

→ 112 – 113

3.7.3. Das personale Gewissen als angeborener auslösender Mechanismus für Wertbezüge [114]

114115

3.8. Auswertung [116]

116 – 117 – 118 – 119 – 120 – 121 – 122 – 123 – 124 – 125 – 126 – 127 – 128 – 129130 – 131 – 132 – 133 – 134

4. Jean Piagets Untersuchungen zum moralischen Urteil beim Kind [135]

4.1. Vorbemerkung [135]

135 – 136

4.2. Untersuchungen zu Praxis und Bewußtsein der Regeln beim Spiel [136]

→ 136 – 137 – 138 – 139

4.3. Untersuchungen zum moralischen Realismus [139]

→ 139 – 140 – 141142

4.4. Untersuchungen zum Gerechtigkeitsbegriff [142]

→ 142 – 143 – 144 – 145

4.5. Auswertung [145]

→ 145 – 146 – 147 – 148 – 149

5. Philipp Lersch: Das Gewissen im Aufbau der Person [150]

5.1. Vorbemerkung [150]

→ 150

5.2. Der Aufbau der Person [151]

→ 151 – 152 – 153 – 154 – 155 – 156

5.3. Gemüt und Gewissen [156]

→ 156 – 157 – 158

5.4. Auswertung [158]

→ 158 – 159 – 160

6. Kant: Das Gewissen als Richter der Vernunft [161]

6.1. Vorbemerkung [161]

→ 161

6.2. Der Mensch als Zweck an sich selbst [161]

→ 161 – 162 – 163164165166 – 167

6.3. Die Imperative [167]

→ 167 – 168 – 169 – 170

6.4. Die Richterfunktionen des Gewissens [170]

→ 170 – 171 – 172 – 173 – 174 – 175

6.5. Auswertung [175]

→ 175 – 176 – 177 – 178

7. Heidegger: Gewissen als Ruf des Daseins zu sich selbst [179]

7.1. Vorbemerkung [179]

→ 179 – 180

7.2. Gewissen als Ruf der Sorge [180]

→ 180 – 181 – 182 – 183

7.3. Schuld und Gewissen [183]

→ 183 – 184 – 185 – 186 – 187

7.4. Auswertung [187]

→ 187 – 188 – 189 – 190 – 191

8. Heinrich Roth: Gewissensbildung im Rahmen einer Erziehung zu selbstverantwortlicher Handlungsfähigkeit [192]

8.1. Vorbemerkung [192]

→ 192

8.2. Selbstverantwortliche Handlungsfähigkeit als Ziel von Erziehung [192]

→ 192 – 193 – 194 – 195 – 196 – 197

8.3. Das Gewissen als Seismograph selbstkompetenten Handelns und Träger humaner Prinzipien [197]

→ 197 – 198 – 199 – 200

8.4. Auswertung [200]

→ 200 – 201 – 202

9. Bildung und Gewissen bei Josef Derbolav [203]

9.1. Vorbemerkung [203]

→ 203

9.2. Im-Andern-zu-sich-selber-kommen [203]

→ 203 – 204 – 205

9.3. Wissen und Gewissen [205]

→ 205 – 206

9.4. Gewissen und Bildungskategorie [206]

→ 206 – 207 – 208 – 209 – 210 – 211 – 212

9.5. Auswertung [212]

→ 212 – 213 – 214

10. Das Gewissen in der christlichen Ethik [215]

10.1. Zum Verstehenshorizont [215]

215216217218 – 219 – 220 – 221222 – 223 – 224

10.2. Zur Diskussion um das Proprium einer christlichen Ethik [224]

→ 224 – 225 – 226 – 227228229230231232233 – 234 – 235 – 236 – 237 – 238

10.3. Das Gewissen im Rahmen einer autonomen Moral im christlichen Kontext [238]

→ 238 – 239 – 240 – 241 – 242 – 243244245246 – 247 – 248

10.4. Auswertung [249]

→ 249 – 250 – 251252 – 253

Thesen zu einem pädagogischen Begriff des Gewissens und Erfordernissen heutiger GewissensbiIdung [254]

Vorbemerkung [254]

→ 254 – 255 – 256

1. Die Notwendigkeit einer wirksamen Instanz individueller Wertbindung [257]

→ 257 – 258 – 259 – 260 – 261 – 262 – 263264265 – 266 – 267 – 268

2. Das Gewissen – ein funktionsindikatorisches Phänomen [269]

→ 269 – 270 – 271 – 272 – 273 – 274

3. Wirkweisen des Gewissens [275]

→ 275 – 276 – 277 – 278 – 279 – 280 – 281 – 282 – 283 – 284 – 285 – 286 – 287 – 288 – 289 – 290 – 291 – 292 – 293

4. Inhalte des Gewissens [294]

→ 294 – 295 – 296297 – 298 – 299 – 300 – 301 – 302 – 303 – 304 – 305

5. Pädagogische Charakterisierung der Entwicklungsstufen des Gewissens [306]

→ 306 – 307308309310311312313 – 314 – 315316317 – 318 – 319 – 320 – 321 – 322

6. Erfordernisse heutiger Gewissensbildung [323]

→ 323 – 324 – 325 – 326 – 327 – 328 – 329 – 330 – 331 – 332 – 333 – 334 – 335

Literaturverzeichnis [336]

→ 336 – 337 – 338 – 339 – 340 – 341 – 342 – 343 – 344 – 345 – 346 – 347 – 348 – 349 – 350 – 351


II. Zur Methodik der Untersuchung

Einen Anfangsverdacht, dass die untersuchte Arbeit Plagiate enthalten könnte, gab es nicht. Nach dem Vergleich einiger der am häufigsten angegebenen Quellen mit dieser stellte sich jedoch schnell heraus, dass an etlichen Stellen gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen worden war. Hierauf wurden die Dissertation und die als verwendet angegebene Literatur, soweit dies sinnvoll schien, digitalisiert und manuell sowie mithilfe einer Open-Source-Software1 mit dieser abgeglichen, da bei umfangreicheren Texten Übernahmen schnell übersehen werden können. Gefundene Übereinstimmungen wurden hierbei einzeln überprüft und, sofern die entsprechenden Passagen nicht oder nicht ausreichend referenziert werden, dokumentiert. Eine automatisierte Einstufung von Übereinstimmungen als Plagiat durch Software, wie sie andere praktizieren mögen, fand in keinem einzigen Fall statt.

Weiterhin wurde nach verschiedenen verdächtigen Stellen bei Google Books gesucht. Hierdurch konnten die nachfolgend unter III. aufgeführten Quellen Arendt 1960, Böckle 1978 und Laplanche / Pontalis 1972 identifiziert werden. Da es aus dem vergangenen Jahrhundert viele Bücher gibt, die nicht digital vorliegen, wurde auch eine Reihe von thematisch passenden Titeln, die in der Arbeit nicht genannt werden, digitalisiert. Auf diese Weise wurde die im Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als eine vorsätzliche Täuschung belegend erwähnte Quelle Stadter 1970 gefunden.

Aufmerksame Leser des Urteils werden feststellen, dass dort Stellen bzw. Seiten aufgeführt werden, die in meiner Dokumentation nicht zu finden sind und es in dieser weit mehr Passagen gibt, die von der Universität offenbar nicht berücksichtigt worden sind. Ersteres ist nicht darauf zurückzuführen, dass ich diese Stellen übersehen hätte, sondern darauf, dass ich sie als zwar unschön, aber (noch) kein Plagiat konstituierend bewertet habe bzw. man nicht anhand übernommener Fehler belegen konnte, dass die Verfasserin Primärquellen wohl nicht selbst eingesehen hatte; der deutlich größere Umfang des hier zusammengetragenen Materials dürfte vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass an eine auch gerichtsfeste Kompilation von Plagiatsstellen strengere Maßstäbe angelegt werden müssen als an eine Dokumentation, die diesen Anspruch nicht erfüllen muss (auch wenn mir bei einer Stelle wie der im folgenden Abschnitt genannten Übernahme von Hannah Arendt nicht klar ist, warum sie anscheinend von der Universität nicht beanstandet worden ist).

1 Es handelt sich um das Programm SIM von Dick Grune. Bei auf Debian basierenden Linux-Distributionen heißt das entsprechende Paket similarity-tester; eine ältere Version für MS-DOS finden Sie hier (eine aktuelle ist prinzipiell auf der Homepage des Autors verfügbar, die aber nicht immer erreichbar zu sein scheint). Ein typischer Aufruf lautet sim_text -o ergebnis.txt -s -d -r 6 diss.txt quelle.txt. Je kleiner man den Wert für die minimale Lauflänge r wählt, desto größer ist die Anzahl der Treffer.


III. Nicht angegebene Literatur

Aus diesen Titeln, die in der gesamten Arbeit an keiner Stelle erwähnt werden, werden Inhalte verwendet:


IV. Verstoß gegen Promotionsordnung / Falsche eidesstattliche Versicherung

Unabhängig davon, wie man einzelne Stellen bewerten will, hat die Verfasserin eindeutig gegen die damals geltende Promotionsordnung verstoßen. § 3 Abs. 3 der PromO in der Fassung vom 15.04.1977 bestimmt:

„Die dem Promotionsgesuch beizufügenden Unterlagen sind: […]

c) Eine eidesstattliche Versicherung

– daß der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfaßt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat […].“ (Hervorhebung nicht im Original)

Insbesondere zählt Literatur bei wissenschaftlichen Qualifikationsschriften zu den Hilfsmitteln. Wegen der Nichtangabe der unter III. aufgeführten vier Quellen hat Frau Schavan diese Versicherung daher falsch abgegeben.


V. Auswahl eindeutiger Plagiate

Im öffentlichen Diskurs wird teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich bei den Verstößen gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis in der Arbeit der Verfasserin lediglich um „Zitierfehler“ oder „handwerkliche Schwächen“ bzw., wie ihr selbst zu behaupten in den Sinn gekommen ist, „Flüchtigkeitsfehler“. Dies ist unzutreffend: Frau Schavan schreibt immer wieder ab und um. Eine Auswahl von Passagen, bei denen es sich m.E. auch beim Anlegen eines großzügigen Maßstabs um eindeutige Plagiate handelt, finden Sie hier:

  • S. 37 (Übernahme von Hannah Arendt)
  • S. 74 (Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 75 mit S. 76 (Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 78 (viertes Fragment; Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 82 (unteres Fragment; Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 92 (oberes Fragment; Vortäuschen einer Adler-Rezeption)
  • S. 100 (Vortäuschen einer C.G.-Jung-Rezeption)
  • S. 101 (unteres Fragment; Kreierung einer Phantom-Publikation durch fehlerhafte Übernahme)
  • S. 107 (Vortäuschen einer C.G.-Jung-Rezeption)
  • S. 109 (oberes Fragment; Vortäuschen einer Frankl-Rezeption)
  • S. 113 (Übernahme eines Großteils der Seite mit Fehlern; Vortäuschen einer Caruso-Rezeption)
  • S. 114 (Vortäuschen einer Caruso-Rezeption)
  • S. 225 (Übernahme eines Großteils der Seite mit Fehlern; betroffen ist auch ein von Joseph Ratzinger herausgegebenes Buch)
  • S. 241 (Übernahme einer Passage mitsamt fehlerhafter Literaturangabe)
  • S. 259 (Vortäuschen einer Buber-Rezeption)
  • S. 307 (Übernahme zahlreicher Fehler)
  • S. 311 mit S. 312 (Übernahme von mehr als einer Seite)
  • S. 322 (Vortäuschen eines selbstständigen Fazits)

VI. Entziehung des Doktorgrades / Gerichtliche Bestätigung durch Urteil

Am 05.02.2013 hat der Rat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bezüglich der Dissertation von Annette Schavan den „Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat“ mit 13 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen festgestellt. Anschließend hat er die schriftliche Promotionsleistung in geheimer Abstimmung mit zwölf Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen bei einer Enthaltung für ungültig erklärt und ihr den Doktorgrad entzogen. In einer Presseerklärung begründete der seinerzeitige Dekan der Fakultät, Prof. Bruno Bleckmann, den Beschluss u.a. damit, dass Frau Schavan „systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte.“

Die von der Verfasserin gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhobene Anfechtungsklage wurde am 20.03.2014 abgewiesen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die von der Universität monierten 60 Täuschungsbefunde selbst überprüft und festgestellt, dass die Entziehung des Doktorgrades sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her nicht zu beanstanden ist. Berufung wurde nicht zugelassen. Am 10.04.2014 erklärte Schavan, gegen das Urteil – das ihr in Randnummer 230 ausdrücklich attestiert, „die Gradverleihung durch arglistige Täuschung bewirkt“ zu haben – keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Dieses wurde daher am 07.05.2014 rechtskräftig. Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier (bei openJur auch als PDF).


VII. Download Schavan 1980

  • Sie können die Plagiatsdokumentation Schavan 1980 auch als PDF-Datei herunterladen.
  • Die für die untersuchte Arbeit relevante amtliche Promotionsordnung von 1977 (PDF) steht ebenfalls zur Verfügung.
  • Weiterhin finden Sie hier eine Visualisierung (PNG) der plagiierten Stellen des Haupttextes der Dissertation, beginnend mit S. 11 oben links und endend mit S. 335 unten in der letzten Zeile. Bauernopfer sind hierbei gelb, Verschleierungen rot markiert. Die Nichtlesbarkeit des Textes ist aus urheberrechtlichen Gründen erforderlich und beabsichtigt, weshalb ich für eine vollständige Lektüre der Arbeit auch auf deren in den Bibliotheken verfügbaren Exemplare verweisen muss.
  • Schließlich mache ich noch auf die 1978 in 8. Aufl. als erster Band der Reihe Düsseldorfer Materialien zum Studium der Erziehungswissenschaft erschienenen und vom Doktorvater der Verfasserin, Gerhard Wehle, mit herausgegebenen Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten (PDF) aufmerksam, die zur Zeit der Anfertigung der untersuchten Dissertation am Erziehungswissenschaftlichen Institut der Universität Düsseldorf in Umlauf waren und belegen, dass in diesem Fach dort auch schon damals strenge und eindeutige Zitierregeln gegolten haben (siehe insbes. S. 19 ff.).

VIII. Abschlussbericht der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf

Im Düsseldorfer Promotionsüberprüfungsverfahren und auch danach gab es vor allem von Wissenschaftlern bzw. Wissenschaftsfunktionären zahlreiche offene und verdeckte Interventionen zugunsten von Annette Schavan. Einen Teil dieser versuchten Einfluss- bzw. Stellungnahmen hat der damalige Dekan der Philosophischen Fakultät Anfang Juli 2014 in einem 24-seitigen Abschlussbericht mit 49 Seiten Anhang an den Senat der Heinrich-Heine-Universität zusammengefasst. Dieses zuerst vom Blog Causa Schavan veröffentlichte Dokument finden Sie u.a. hier:

Es gibt Einblick in einen Wissenschaftsbetrieb, der überführte akademische Betrüger bewusst zu Hochschulräten und Ehrendoktoren befördert.1 Auf welchem Niveau sich dessen führende Repräsentanten tatsächlich bewegen, lässt sich etwa daraus ersehen, dass Horst Hippler als Präsident der Hochschulrektorenkonferenz bereits daran scheitert, einen Dekan korrekt zu titulieren (S. 47). Ihm attestiert Bruno Bleckmann, er habe dazu aufgefordert, „die politischen Dimensionen zu würdigen und den Gleichheitsgrundsatz zu verletzen“ (S. 13).

1 In das Bild einer vor allem nepotistischen deutschen Wissenschaftslandschaft, das der Bericht zeichnet, passt dann auch trefflich, dass – wie zu lesen war – sich neben dem Präsidenten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften auch der Gatte der Kanzlerin für die Verleihung der Leibniz-Medaille ausgerechnet an die Protagonistin dieses Blogs stark gemacht haben soll. Ersterer hat dies inzwischen eingeräumt. Der Altpräsident der Berliner Humboldt-Universität und einer der beiden Vizepräsidenten der Akademie, Christoph Markschies, hat sich indes von diesem Ansinnen distanziert. Anfang 2013 machte Prof. Markschies nach zweimaliger Lektüre der in Frage stehenden Dissertation mit der kühnen These auf sich aufmerksam, deren zweiter Teil sei „eine originelle wissenschaftliche Leistung, die Gewissensbildung und Wertevermittlung im Schulunterricht zum Thema hat.“ Um Schulunterricht geht es im dritten Teil, den er hier offenbar meint, allerdings – ebenso wie in der übrigen Arbeit – nur punktuell am Rande. Auch deutliche Defizite im hermeneutischen Bereich hindern also nicht daran, herausgehobene Positionen in der Berliner Wissenschaft zu bekleiden.


IX. Hinweis zu angeblichen „Eigenplagiaten“

Die von dem notorischen Scharlatan und Aufschneider Martin Heidingsfelder aus Nürnberg verbreitete Behauptung, Annette Schavan habe in ihrer Dissertation einen bereits zuvor in einem Sammelband publizierten eigenen Aufsatz wiederverwertet und damit von sich selbst plagiiert (sog. Eigenplagiat), ist falsch. Im Rahmen der Voruntersuchung der Arbeit durch den Promotionsausschuss, deren Ergebnis in Auszügen öffentlich bekannt geworden ist, konnte dieser Vorwurf nicht bestätigt werden (vgl. z. B. Frankfurter Allgemeine vom 14.10.2012).

An der Entstehung der hier vorliegenden Dokumentation war Herr Heidingsfelder zudem, wie fälschlich in Teilen der Medien berichtet wird, in keinerlei Form beteiligt. Insbesondere ist er nicht Urheber dieses Blogs, sondern eines erst in Reaktion auf dessen Bekanntwerden angelegten, epigonal benannten „Schavanplag Wiki“, das für den Fall Schavan allenfalls marginale Bedeutung hatte. Der inhaltliche Beitrag des Genannten zur Untersuchung der Promotionsschrift bestand – abgesehen davon, dass er mit der Dissertation vor Kameras posiert und unhaltbare Anschuldigungen (s. o.) erhoben hat – vor allem in der regelmäßigen Wiederholung von Rücktrittsforderungen an die Adresse der damaligen Ministerin. Mit dem Twitter-Account „Schavanplag @ozapftis“, das ebenfalls von diesem betrieben wird, stehe ich in keiner Beziehung.


X. Kommentar

Frau Schavan hat vor laufenden Kameras beteuert, sie habe zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit an ihrer Dissertation zu täuschen versucht. Allein im elf Seiten kurzen Unterkapitel über „Freud und das Gewissen“ lässt sich aber auf insgesamt sieben Seiten mit Laplanche / Pontalis 1972 und Stadter 1970 die Verwendung zweier Quellen nachweisen, die sie in der gesamten Arbeit nicht ein einziges Mal erwähnt. Ist das auf so engem Raum noch durch ein Versehen erklärbar?

Weiterhin wird sie im FOCUS wiedergegeben: „Wo sie in ihrer Doktorarbeit eine Primärquelle zitiert habe, ‚hatte ich eine‘, sagte die CDU-Politikerin.“ Das ist schlicht gelogen, wie man leicht auf z. B. Seite 307 sehen kann: Sie gibt dort in den Fußnoten 3-6 Spitz, Benedek, Mahler und Kutter als Primärquellen an, schreibt aber tatsächlich fast alle Fehler bezüglich dieser Quellen 1:1 aus der Sekundärquelle Nowak ab; lediglich in Fußnote 4 ersetzt sie einen unpassenden Begriff im Titel auf gut Glück durch einen falschen (!) anderen. Auch das obere Fragment auf Seite 109 oder das untere auf Seite 101 sind sehr eindeutig. Es gibt noch etliche weitere Stellen, an denen die ehemalige Honorarprofessorin den Eindruck erweckt, Literatur gelesen zu haben, die sie allem Anschein nach niemals in der Hand gehabt hatte. Von einem ausgeprägt taktischen Verhältnis zur Wahrheit zeugt ebenfalls ihre Aussage, sie „habe keine Quelle bewusst falsch angegeben“ (ebd.): Genau das tut sie auf Seite 76, wo sie Freuds Das Unbehagen in der Kultur statt ihrer tatsächlichen Quelle Stadter nennt. Und ein ähnliches Vorgehen findet man im unteren Fragment auf Seite 82, wo sie für ein Resümee von Gewissensaspekten bei Freud dessen Schrift Totem und Tabu statt der wirklichen Quelle Häfner anführt. Es spricht also nicht nur die falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung dafür, dass sie bewusst getäuscht hat.

Frau Schavan möchte die Öffentlichkeit gerne für dumm verkaufen – nicht zuletzt durch ihre hanebüchene Ausrede in der ZEIT, es habe 1980 noch keine technischen Möglichkeiten zur Überprüfung von Texten gegeben und man habe nur auf die Prüfer vertrauen können: Es war kaum Aufgabe der Prüfer, ihre Abschlussarbeit, deren regelkonforme Anfertigung sie per Unterschrift versichert hatte und die auf den ersten Blick unauffällig wirkt, erst einmal systematisch auf versteckte (!) Regelverstöße hin zu untersuchen. Nassforsch war ihr Interesse an einer weiteren Amtszeit, als könne sie ihr wissenschaftliches Fehlverhalten einfach beiseite wischen; vermessen ihre Erklärung, sie, die nicht ansatzweise über ein wissenschaftlich zu nennendes Œuvre verfügt, sei es der Wissenschaft schuldig, um ihren akademischen Grad zu kämpfen; unlauter schließlich ihr Versuch, durch gezielte Interventionen mit ihr verbundener Professoren Einfluss auf das Prüfverfahren zu nehmen, wodurch sie ihr Amt für private Interessen verwendet hat. Ihre Strategie des Leugnens, Vernebelns und Wegduckens ist jedoch nicht aufgegangen. Der Düsseldorfer Fakultätsrat hat Rückgrat bewiesen und ihr völlig zu Recht den erschlichenen Doktorgrad entzogen. Seit Veröffentlichung dieser Dokumentation hat die frühere Ulmer Bundestagsabgeordnete eine substanzielle Stellungnahme in der Sache verweigert und später durch ihren Anwalt eine Zustimmung zum Angebot der Universität abgelehnt, ihre Entscheidung transparent zu machen, indem sie die entsprechenden Unterlagen offenlegt. Ihre vollmundige Ankündigung zu Beginn der Affäre, zur Aufklärung beitragen zu wollen, war ein reines Lippenbekenntnis.

Kurz vor dem Prozesstermin in Düsseldorf zeigte sich die nunmehr wegen des Fehlens der üblichen Qualifikationen allein durch politische Protektion zu einer Verwendung in der Diplomatie gelangte langjährige Parteifunktionärin laut Rheinischer Post dann „enttäuscht über das Vorgehen der Uni und die Tatsache, dass sich die Hochschule überhaupt zu einer Prüfung der 32 Jahre alten Dissertation drängen ließ“. Auch wenn man außer Acht lässt, dass sich in solch einer bornierten Äußerung eine völlig wissenschaftsferne Geisteshaltung manifestiert, war nicht zuletzt Schavan selbst es, die die Universität um eine Prüfung gebeten hatte – welche dann freilich anders ausfiel als erhofft. Ebenso erklärte sie im April 2014 vor Jugendlichen wahrheitswidrig: „Ich wurde nie beschuldigt, abgeschrieben zu haben. Ich solle lediglich die Fußnoten an der falschen Stelle angegeben haben.“1 Auch diese – angesichts der zahlreichen Stellen, die ohne jede Quellenangabe im Umfeld aus anderer Literatur übernommen wurden – nur dreist zu nennende Behauptung legt die Vermutung nahe, dass die sich als fromme Katholikin gerierende gerichtsnotorische arglistige Täuscherin gerne Märchen erzählt, wenn es denn dem eigenen Vorteil zu dienen scheint. So jemand war mehr als 17 Jahre lang Kultus- bzw. Bildungs- und Forschungsministerin in Deutschland.

1 Ihre diesem Bericht zufolge gemachte Äußerung, sie habe „vergessen“, ein Buch in den Quellen anzugeben, kann gleichfalls nicht völlig aufrichtig gewesen sein: Sowohl die Fakultät als auch das Verwaltungsgericht haben zwei nirgends genannte Titel moniert (bei den ersten beiden von vier Quellen, die ich unter III. als nicht erwähnt aufgeführt habe, wurde offenbar wegen des geringen Umfangs der Übernahmen darauf verzichtet).

PS: Eine gute Portion Chuzpe wird man Schavan nicht absprechen können: Auch heute noch bezeichnet sich die gebürtige Jüchenerin als „studierte Theologin“, obwohl ihr – abgesehen davon, dass sie Katholische Theologie lediglich im Nebenfach studiert hat – ihr akademischer Grad längst rechtskräftig aberkannt worden ist.
In diesem Zusammenhang ist es selbstredend, dass sie ihre Kenntnisse über den Kirchenlehrer Thomas von Aquin aus anderen Quellen abgeschrieben hat (1, 2, 3, 4); konsequenterweise gibt die selbsternannte Theologin im Literaturverzeichnis dann – als einziges Werk Thomas‘ – auch einen Band der Summa theologica an, in dem die durch Übernahme referenzierten Aussagen gar nicht vorkommen …


XI. Appendix: Plagiat Aufsatz 2008 / Honorarprofessur FU Berlin

Am 22.10.2008 hat der Akademische Senat der Freien Universität Berlin Frau Schavan zur Honorarprofessorin für Katholische Theologie bestellt. Zur Begründung heißt es in der offiziellen Mitteilung:

„Mit der Bestellung Annette Schavans zur Honorarprofessorin ist es der Freien Universität Berlin gelungen, eine ausgewiesene Expertin und Persönlichkeit für Forschung und Lehre zu gewinnen, die in besonderer Weise geisteswissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlicher Präsenz und Wirksamkeit verbindet. […] Bereits 1980 mit ihrer Promotionsarbeit ‚Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung‘ legte Schavan die Grundlage für die Leitlinien ihres theologischen Denkens. Neben einer Vielzahl weiterführender Beiträge zu Personalität und Gewissen und zum Thema christlicher Existenz in der modernen Gesellschaft hat sie eine Reihe von bildungstheoretischen Arbeiten vorgelegt. In ihrem jüngsten Beitrag mit dem Titel ‚Die Frage nach Gott und dem Menschen‘ beschäftigt sie sich mit der Theologie in der Universität (erschienen in: George Augustin / Klaus Krämer (Hrsg.), Gott denken und bezeugen, Freiburg 2008).“

Frau Schavan hat nun aber nicht nur in ihrer 1980 erschienenen Promotionsarbeit plagiiert, sondern auch noch 28 Jahre später in dem ausdrücklich zur Begründung ihrer Bestellung zur Lehrenden genannten 10-seitigen Beitrag, der in einer Publikation des Herder-Verlags erschienen ist. Auf den beiden rot markierten Seiten findet sich eine Übernahme im Umfang von ungefähr einer Buchseite aus dem 2007 ebenfalls bei Herder in einem Sammelband erschienenen Aufsatz Universität und Theologie im Mittelalter des Freiburger Theologen Peter Walter, den sie – im Gegensatz zum Herausgeber und zwei weiteren Autoren desselben Sammelbandes – an keiner Stelle erwähnt. Die einzige plausible Erklärung, die ich dafür finden kann, ist Absicht. Ihre Abhandlung ist wie folgt aufgebaut:

Die Frage nach Gott und dem Menschen. Theologie in der Universität

Der Bezug auf das „Ganze“ der Wirklichkeit [089]

→ 089 – 090 – 091

Die Tradition der europäischen Universität [091]

091092 – 093 – 094

Vernunft und Glaube [094]

→ 094 – 095 – 096

Wider die Unglückspropheten [096]

→ 096 – 097 – 098

Den Auftrag Gottes verstehen können [098]

→ 098

Die ehemalige Ministerin ist also keineswegs das bedauernswerte, im Prinzip unschuldige Opfer einer jakobinisch urteilenden Düsseldorfer Universität, dem in einer politisch motivierten Kampagne zu Unrecht der Doktorgrad aberkannt wurde, sondern eine wiederholte akademische Hochstaplerin, die für das Jahr 2008 nicht mehr mit einer unzureichenden Betreuung durch den Doktorvater oder einer anderen Zitierkultur zu entschuldigen versucht werden kann. Auch gehen die übernommenen Ausführungen Walters über bloßes Allgemeinwissen zur Universitätsgeschichte – das, selbstständig dargestellt, nicht zitatpflichtig wäre – hinaus.

Der weitaus größte Teil – im Umfang von etwa einunddreiviertel Buchseiten – des Abschnitts Wider die Unglückspropheten ist zudem der Festrede Vorzeichen. Vom Umgang mit der Zukunft, die Frau Schavan bei den Salzburger Hochschulwochen 1998 gehalten hat (abgedruckt in dem Sammelband Zeichen der Zeit), ohne Kenntlichmachung entnommen. Ihr „jüngster Beitrag“ ist also die teilweise Wiederholung eines älteren. Da die Verwendung eigener, bereits publizierter Texte zwar ausgewiesen werden sollte, aber kein Plagiat darstellt, habe ich diese nicht als solches gewertet und daher auch nicht im Einzelnen dokumentiert. Wissenschaftlich redlich ist ein solches Vorgehen nicht unbedingt.

  • Frau Schavan hat die untersuchte Abhandlung als Bundesministerin im September 2007 in abweichender Form in Graz als Rede (PDF) vorgetragen; eine andere Version im März 2009 in Santiago de Chile (HTML; PDF).
  • Die kurze Plagiatsdokumentation Schavan 2008 steht auch als PDF-Datei zur Verfügung.

Zu diesen von ihr plagiierten Passagen hat sich die FU Berlin, die den Exzellenzstatus inne hat, in der Sache nie geäußert. In der Praxis bedeutet „Exzellenz“ daher dort also nicht nur, wissenschaftliche Leichtgewichte unter öffentlicher Lobhudelei in die Lehre zu berufen, sondern sie auch noch bei offensichtlichen Verfehlungen weiter zu dulden. Der peinlichen rechtlichen Verpflichtung, der zuvor hochgejubelten akademischen Betrügerin die Honorarprofessur schließlich per Verwaltungsakt entziehen zu müssen, kam diese dann mit der Bitte um „Entpflichtung“ zuvor.


XII. Medien etc.

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