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| Dissertation: Seite: 082, Zeilen: 02-06 |
Fundstelle: Seite(n): 057, Zeilen: 03-09 |
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| [Die Bewältigung unbefriedigt bleibender Triebwünsche [...] bewirkt also eine Ich-Veränderung durch Aufbau des] Über-Ich, in das die zahllosen Imperative, die während der Kindheit und Jugendzeit an den Heranwachsenden ergehen, aufgenommen werden und es so zu einer immer unpersönlicher werdenden selbständigen Instanz werden lassen, die sich dem Ich gegenüberstellt. [FN 1]
[[FN 1] Freud setzt die Instanz “Über-Ich” entgegen mancher Darstellungen in Sekundärliteratur nicht mit dem Gewissen gleich: [...]] |
Die zahllosen Imperative, die über die ganze Dauer der Kindheit und der Jugend ergehen, verstärken das einmal eingesetzte “sittliche Bewußtsein” und lassen es immer unpersönlicher werden. [...] Somit stellt sich das Gewissen in der Form des Über-Ich [...] dem Ich gegenüber. |
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| Dissertation: Seite: 082, Zeilen: 110-128 |
Fundstelle: Seite(n): 701; 702, Zeilen: 37-47; 01-06 |
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[FN 2] Neben der beschriebenen ontogenetischen Gewissenstheorie gibt Freud auch eine phylogenetische Begründung des Gewissens, die allerdings nur historischen Wert hat. Dazu konstruiert er die Geschichte vom Mord am Vater der Urhorde: Der Vater soll ursprünglich den Besitz aller Frauen beansprucht haben. Aus Haß, der durch dauernden Triebverzicht immer wieder neu verstärkt wurde, töteten die Söhne den Vater. Diese Tat hatte nicht den unbewußt erwarteten Erfolg, weil keiner sich an die Stelle des Vaters setzen konnte. Freud meint nun, nach der Verwirklichung der Haßbestrebungen sei es zum Wiederauftauchen der unbefriedigten Zärtlichkeitsregungen gegenüber dem ermordeten Vater gekommen. Trauer, Reue und Sehnsucht hatten Schuldgefühle als Urform der Gewissensregung zur Folge. So soll aus dem Ambivalenzkonflikt der Söhne das erste sittliche Gebot “Du sollst nicht töten” entstanden sein. Die Entwicklung weiterer Gebote ist nach Freud auf den fortschreitenden Verzicht der Triebbefriedigung unter dem Druck der Realität zu verstehen [(vgl. dazu: Totem und Tabu. In: Ges. Werke. Band IX. London 41968. S. 171ff)]. |
Von dieser ontogenetischen Gewissenstheorie ausgehend, gab FREUD auch eine phylogenetische Begründung für das Auftreten der Sittlichkeit beim Menschen. Aus einer Ära aktiver ethnologischer Forschung heraus [...] konstruierte FREUD die Geschichte vom Mord am Vater der Urhorde. Ursprünglich soll der Vater den Besitz aller Frauen beansprucht haben. Die Söhne schritten aus ihrem vom Triebverzicht gespeisten Haß zum Vatermord. Doch hatte diese Tat nicht den unbewußt erwarteten Erfolg, denn keiner konnte sich an die Stelle des Vaters setzen. [...] FREUD meint, nach der Verwirklichung der Haßstrebungen sei es zum Wiederauftauchen der unbefriedigten Zärtlichkeitsregungen gegenüber dem ermordeten [Seite 702] Vater gekommen, was Trauer und Reue zur Folge gehabt habe. So soll aus dem Ambivalenzkonflikt der Söhne [...] das erste sittliche Gebot “Du sollst nicht töten” hervorgegangen sein. Die weitere Entwicklung der Sittlichkeit stellt sich FREUD als einen fortschreitenden Verzicht auf Triebbefriedigung unter dem Druck der Realität vor. In der gegenwärtigen Psychoanalyse spielt diese phylogenetische Hypothese eine untergeordnete Rolle [...]. |
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