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| Dissertation: Seite: 313, Zeilen: 15-22 |
Fundstelle: Seite(n): 057; 058, Zeilen: 33-34; 01-04, 07-09 |
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| Dies sind bis zum Schuleintritt vor allem die Eltern, so daß man davon ausgehen kann, daß das Kind in Konfliktsituationen die Stimme des Gewissens zunächst als die Stimme der Eltern, evtl. auch als die der Erzieher im Kindergarten erlebt.
Das Kind anerkennt auf dieser Entwicklungsstufe noch vorbehaltlos und unkritisch die erzieherische und sittliche Autorität der Menschen, die es liebt. |
Meist sind für das Kind die Personen von Mutter und Vater auf dieser Stufe der Gewissensentwicklung be- [Seite 58] stimmend. Das Kind erfährt daher auch in Konfliktsituationen die Stimme des Gewissens zunächst noch als die Stimme von Vater und Mutter oder anderer entsprechender Erziehungsautoritäten. [...] Es anerkennt noch vorbehaltlos und unkritisch die erzieherische und sittliche Autorität des Menschen, den es liebt [...]. |
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