Monatsarchiv: Juli 2012

Seite 112

Typus
Bauernopfer
Quelle
Nowak 1978
Dissertation:
Seite: 112, Zeilen: 12-16, 101-102
 
Fundstelle:
Seite(n): 047, Zeilen: 04-06, 11-14, 103-104
 
Sein anthropologisches Konzept neigt zu einem dialektischen Personalismus. Er bemüht sich um eine möglichst gesamtheitliche Erfassung des Menschen, deren oberste Gesetzmäßigkeit die progressive Personalisation ist. [FN 1]


|FN 1] vgl. dazu vor allem: Caruso,Igor A. (und Mitarbeiter):
Bios,Psyche und Person. Freiburg 1957.

[Z. 4-6]

Wir dürfen also sagen, daß das anthropologische Konzept Carusos zu einem dialektischen Personalismus neigt.

[Z. 11-14]

Die Forschungen Carusos gehen vor allem in die Richtung einer möglichst gesamtheitlichen Erfassung des Menschen. Die oberste Gesetzmäßigkeit, in deren Lichte Caruso die ganze menschliche Phylogenese und Ontogenese sieht, ist die der progressiven Personalisation[FN 128].


[FN 128] Vgl. I. A. Caruso (und Mitarbeiter), Bios, Psyche und Person, Freiburg – München 1957, S. 313—335. […]



Anmerkung
Die Verfasserin verweist lediglich in der folgenden FN 2 auf S. 47 bei Nowak (1978) – und darin auch nur auf FN 128 und nicht den Fließtext. FN 2 befindet sich zudem im folgenden Abschnitt des Unterkapitels über den österreichischen Psychologen und Psychoanalytiker Igor Caruso (die Abschnitte sind durch Nummerierung klar voneinander getrennt).

Der Leser geht mithin davon aus, die Verfasserin habe sich selbst mit Bios, Psyche und Person auseinandergesetzt und gewinne daraus ihre Erkenntnisse, während sie offenbar in Wirklichkeit sinngemäß Ausführungen von Nowak übernimmt.
 

Seite 100

Typus
Verschleierung
Quelle
Nowak 1978
Dissertation:
Seite: 100, Zeilen: 15-18
 
Fundstelle:
Seite(n): 037, Zeilen: 12-15
 
Bereits in seinem ersten großen Werk „Wandlung und Symbole der Libido“ setzt sich C.G.Jung 1912 vor allem durch sein Verständnis der Libido als psychischer Energie schlechthin deutlich von seinem Lehrer Freud ab. Noch weiter als A. Adler entfernte sich C. G. Jung von S. Freud. Das zeigte sich schon in seinem ersten großen Werk „Wandlung und Symbol der Libido“ von 1912, in dem er sich deutlich von Freud absetzte. Jung versteht unter Libido die spezifische psychische Energie schlechthin […].


Anmerkung
Die Verfasserin erwähnt Nowak (1978), von dem sie ihre Aussage bezieht, im gesamten Unterkapitel über C.G. Jung nicht. Richtig lautet der Titel des Werkes Wandlungen und Symbole der Libido.
 

Laplanche / Pontalis 1972

Angaben zur Quelle

Autoren Jean Laplanche / Jean-Bertrand Pontalis
Titel Das Vokabular der Psychoanalyse. Unter der Leitung von Daniel Lagache
Herausgeber Alexander Mitscherlich
Ort Frankfurt a.M.
Verlag Suhrkamp
Reihe Literatur der Psychoanalyse
Ausgabe 1. Aufl.
Jahr 1972

Umfang 652 S.

ISBN 3-518-07261-7

Anmerkung Dt. Übersetzung von Vocabulaire de la psychanalyse

   
Literaturverz.   nein
Fußnoten   nein

Seite 37

Typus
Verschleierung
Quelle
Arendt 1960
Dissertation:
Seite: 037, Zeilen: 09-12
 
Fundstelle:
Seite(n): 015, Zeilen: 29-32
 
Durch die Gründung und Erhaltung von politischen Gemeinwesen schließlich schafft menschliches Handeln die Bedingungen für eine Kontinuität der Generationen und damit für Geschichte. […] das Handeln schließlich, soweit es der Gründung und Erhaltung politischer Gemeinwesen dient, schafft die Bedingungen für eine Kontinuität der Generationen, für Erinnerung und damit für Geschichte.


Anmerkung
Die Urheberin des Gedankens, die politische Theoretikerin und Philosophin Hannah Arendt, wird in der vorliegenden Arbeit nicht nur nicht hier, sondern an gar keiner Stelle erwähnt.  

Arendt 1960

Angaben zur Quelle

Autorin Hannah Arendt
Titel Vita Activa – oder Vom tätigen Leben
Ort Stuttgart
Verlag W. Kohlhammer
Jahr 1960
Umfang 375 S.

Anmerkung Dt. Übersetzung von The Human Condition

   
Literaturverz.   nein
Fußnoten   nein

Seite 244

Typus
Bauernopfer
Quelle
Korff 1979
Dissertation:
Seite: 244, Zeilen: 05-08
 
Fundstelle:
Seite(n): 032, Zeilen: 11-18
 
Die Epikie-Lehre gewinnt bei Aristoteles ihre volle Legitimation im Kontext der Lehre von der Polis und damit dem Verständnis vom Menschen als „zoon politikon“, bei Thomas hingegen im Bild vom Menschen als „imago Dei“. Gewinnt die Lehre von der Epikie bei Aristoteles ihre volle Begründung erst aus dem Kontext seiner Lehre von der Polis […], so gewinnt sie ihre genuine Legitimation bei Thomas vorgängig aus dem Kontext seiner theologischen Freiheitslehre […]. Ausgangspunkt ist hier nicht der Mensch als „zoon politikon“, sondern der Mensch als „imago Dei“ […].


Anmerkung
Die Verfasserin verweist vor bzw. nach diesem Fragment auf S. 31 bzw. 33 bei Korff (1979), macht aber nicht kenntlich, dass sie die vorliegende Aussage von S. 32 übernimmt.  

Seite 243

Typus
Bauernopfer
Quelle
Korff 1979
Dissertation:
Seite: 243, Zeilen: 20-29, 104
 
Fundstelle:
Seite(n): 030; 099, Zeilen: 19-24, 30-35; 24
 
Im Hinblick auf die, durch den Anspruch nach universaler Geltung notwendige, allgemeine und abstrakte Formulierung des Gesetzes erweist sich die Epikie im Blick auf die Erfordernisse einer konkreten Situation als von der Gerechtigkeit her bestimmtes notwendiges Gesetzeskorrektiv.
Thomas von Aquin übernimmt diese Auffassung des Aristoteles und versteht die Epikie bei der Handhabung der Legalgerechtigkeit als „gleichsam eine höhere Regel für die menschlichen Akte.“ [FN 4]


[FN 4] STh II-II 120,2.

[Seite 30, Z. 19-24]

Angesichts der Abstraktheit jedweder Gesetzesformulierung, die, weil im allgemeinen bleibend, auch immer nur […] „im allgemeinen“ gelten kann, erweist sich die Epikie im Hinblick auf die konkrete Situation als deren notwendige, sich von der Gerechtigkeit selbst her ergebende korrektive Ergänzung.

[Seite 30, Z. 30-35]

Für die Rezeptionsgeschichte […] ist es nun wesentlich, daß Thomas von Aquin diese Auffassung des Aristoteles übernimmt. Nach Thomas ist die Epikie maßgebend für die Handhabung der Legalgerechtigkeit […], ja sie bedeutet
„gleichsam eine höhere Regel für die menschlichen Akte“[EN 23].


[Seite 99, Z. 24]

[EN 23] S. Th. II–II, 120, 2



Anmerkung
Die Verfasserin verweist zwar in dem diesem Fragment vorausgehenden bzw. folgenden Satz auf S. 30 bzw. 31 bei Korff (1979), macht aber nicht kenntlich, dass sie vorliegende Aussagen ebenfalls von Korff übernimmt. Außerdem gibt sie im Literaturverzeichnis einen Band der Deutschen Thomas-Ausgabe als verwendet an, der lediglich Fragen des ersten Teils der Summa theologica behandelt – und nicht, wie hier, des zweiten. 

Seite 246

Typus
Bauernopfer
Quelle
Korff 1979
Dissertation:
Seite: 246, Zeilen: 01-02
 
Fundstelle:
Seite(n): 036, Zeilen: 04-11
 
[Diese „personale“ Vorzugsregel gebietet in ihrer Konsequenz genau das, was Kant in den kategorischen Imperativ faßt, daß nämlich der Mensch niemals als Mittel benutzt werden darf,] sondern immer als „Zweck an sich selbst“ respektiert werden muß. [FN 1]


[[FN 1] vgl. dazu das Kapitel über Kants Gewissensverständnis in dieser Arbeit.]

Diese zweite, „personale“ Vorzugsregel ist unmittelbar mit dem Anspruch der Unantastbarkeit der Würde der menschlichen Person gegeben. Sie gebietet in ihrer Konsequenz genau das, was Kant in den kategorischen Imperativ faßt, daß der Mensch „von keinem Menschen (weder von anderen noch sogar von sich selbst) bloß als Mittel“ gebraucht werden darf, sondern jederzeit zugleich als „Zweck an sich selbst“ respektiert bleiben muß.[EN 29]


[Seite 99]

[EN 29] Kant, Metaphysik der Sitten, ed. Weischedel, Bd. 4, 600; Kritik der praktischen Vernunft, ebda. 210



Anmerkung
Fortsetzung von der Vorseite. – Die Verfasserin verweist unmittelbar vor dem Satz und am Ende des folgenden Absatzes auf S. 36 bei Korff (1979). Dadurch, dass sie in der Fußnote aber auf ein anderes Kapitel ihrer Arbeit verweist, hat der Leser den Eindruck, dieser Satz stamme von ihr und nicht etwa sinngemäß von Korff.
 

Seite 245

Typus
Bauernopfer
Quelle
Korff 1979
Dissertation:
Seite: 245, Zeilen: 19-21
 
Fundstelle:
Seite(n): 036, Zeilen: 04-11
 
Diese „personale“ Vorzugsregel gebietet in ihrer Konsequenz genau das, was Kant in den kategorischen Imperativ faßt, daß nämlich der Mensch niemals als Mittel benutzt werden darf, [sondern immer als „Zweck an sich selbst“ respektiert werden muß. [FN 1]] Diese zweite, „personale“ Vorzugsregel ist unmittelbar mit dem Anspruch der Unantastbarkeit der Würde der menschlichen Person gegeben. Sie gebietet in ihrer Konsequenz genau das, was Kant in den kategorischen Imperativ faßt, daß der Mensch „von keinem Menschen (weder von anderen noch sogar von sich selbst) bloß als Mittel“ gebraucht werden darf, sondern jederzeit zugleich als „Zweck an sich selbst“ respektiert bleiben muß.[EN 29]


[Seite 99, Z. 31-32]

[EN 29] Kant, Metaphysik der Sitten, ed. Weischedel, Bd. 4, 600; Kritik der praktischen Vernunft, ebda. 210



Anmerkung
Fortsetzung auf der nächsten Seite