Monatsarchiv: April 2012

Dissertation

Angaben zur untersuchten Arbeit

Autorin    Annette Schavan
Titel    Person und Gewissen. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung
Ort    Frankfurt a.M.
Verlag    Rita G. Fischer
Jahr    1980
Umfang    351 S.
ISBN    3-88323-220-3
Anmerkung    Zugl.: Düsseldorf, Univ., Diss., 1980
   
Erstgutachter    Prof. Dr. Gerhard Wehle
Zweitgutachter    Prof. Dr. Werner Heldmann
Note    opus admodum laudabile
Ungültigerklärung   
der schriftlichen
Promotionsleistung
05.02.2013
Gerichtliche   
Bestätigung des
Promotionsentzugs
20.03.2014

Seite 166

Typus
Bauernopfer
Quelle
Böckle 1977a
Dissertation:
Seite: 166, Zeilen: 01-04
 
Fundstelle:
Seite(n): 052; 053, Zeilen: 18-21; 01-03
 
Die eigentliche Würde des Vernunftwesens liegt also nicht schon begründet in der praktischen Freiheit, sondern darin, daß er das einzige Wesen ist, das als Zweck an sich selbst verstanden wird. Diese Art Freiheit — Kant nennt sie […] auch „praktische Freiheit“ — erschließt sich unserer täglichen Erfahrung[FN 8]. Sie begründet aber nicht die eigentliche Würde des [Seite 53] Menschen als eines Vernunftwesens. […] Als Vernunftwesen muß der Mensch als Zweck an sich verstanden werden.


Anmerkung
Keine Quellenangabe. – Da Böckle (1977a) in FN 2 angeführt wird, Klassifizierung als Bauernopfer.
 

 


 

Typus
Bauernopfer
Quelle
Böckle 1977a
Dissertation:
Seite: 166, Zeilen: 11-13, 106-116
 
Fundstelle:
Seite(n): 053, Zeilen: 08-22
 
Die sittliche Autonomie des intelligiblen Subjekts liegt in der Selbstbindung an das eigene Gesetz der Vernunft. [FN 3]


[FN 3] „Das kantische Problem der Autonomie als Gesetzgebung der Vernunft bezüglich des Begehrens betrifft also nicht die Wahlmöglichkeit des Menschen bezüglich verschiedener Begehrungsobjekte, betrifft auch nicht die vernunftgeleitete Ablehnung bzw. Bevorzugung bestimmter Handlungsziele mit Rücksicht auf ihre Durchführbarkeit, Nützlichkeit und Schädlichkeit… betrifft schließlich nicht ‚praktische‘ Handlungsanweisungen zur Realisierung eines Ziels…, das kantische Problem der Autonomie im praktischen Sinn betrifft lediglich die Möglichkeit eines Willens, bzw. einer reinen praktischen Vernunft“ [(Forschner,Maximilian: a.a.O. S. 195)].

In dieser […] Selbstbestimmung […] sieht Kant die sittliche Autonomie. Autonomie besagt […] die Selbstbindung an das eigene Gesetz der Vernunft. „Das kantische Problem der Autonomie als Gesetzgebung der Vernunft bezüglich des Begehrens betrifft also nicht die Wahlmöglichkeit des Menschen bezüglich verschiedener Begehrungsobjekte, betrifft auch nicht die vernunftgeleitete Ablehnung bzw. Bevorzugung bestimmter Handlungsziele mit Rücksicht auf ihre Durchführbarkeit, Nützlichkeit, Schädlichkeit…, betrifft schließlich nicht ‚praktische‘ Handlungsanweisungen zur Realisierung eines Ziels…, das kantische Problem der Autonomie im praktischen Sinn betrifft lediglich die Möglichkeit eines Willens, bzw. einer reinen praktischen Vernunft.“[FN 9]


[FN 9] M. Forschner, a. a. O. 195. […]



Anmerkung
Auch wenn der Verfasserin Forschner offenbar vorliegt, wird das Zitat mit genau denselben Auslassungen reproduziert. Sie fügt lediglich ein „und“ ein, das bei Forschner nicht steht. Der erste Satz wird sinngemäß aus Böckle (1977a) übernommen.
 

Seite 164

Typus
Verschleierung
Quelle
Böckle 1977a
Dissertation:
Seite: 164, Zeilen: 13-15
 
Fundstelle:
Seite(n): 052, Zeilen: 04-06
 
Bei Beantwortung genannter Frage erhält für Kant die Unterscheidung von Natur und Vernunft, bzw. empirischem und intelligiblem Subjekt Schlüsselfunktion. Dazu gewinnt für Kant die Unterscheidung von Natur und Vernunft[FN 5], von empirischem und intelligiblem Subjekt tragende Bedeutung.


Anmerkung
keine Quellenangabe
 

Seite 222

Typus
Verschleierung
Quelle
Reiner 1974
Dissertation:
Seite: 222, Zeilen: 20-23, 110
 
Fundstelle:
Spalten: 582; 583, Zeilen: 41-44; 32-34
 
Die conscientia ist die „applicatio scientiae ad actum“ (Anwendung des Wissens auf den Akt) und so „quodammodo dictamen rationis“ (gewissermaßen eine Vorschrift der Vernunft). [FN 4]


[FN 4] STh I/II 19,5.

[Spalte 582, Z. 41-44]

Sie ist „applicatio scientiae ad actum“ (Anwendung des Wissens auf den Akt) und so „quodammodo dictamen rationis“ (gewissermaßen eine Vorschrift der Vernunft)[EN 16].


[Spalte 583, Z. 32-34]

[EN 13] THOMAS VON AQUIN, S. theol. I, […] [EN 16] a. a. O. I/II, 19, 5; […]



Anmerkung
Die Verfasserin gibt an, direkt aus der Summa theologica von Thomas von Aquin zu zitieren. Tatsächlich übernimmt sie den Satz – mit Quellenangabe – aber bis auf den Anfang wörtlich aus einem Artikel des Historischen Wörterbuchs der Philosophie, ohne dies anzumerken.

Der sechste Band der Deutschen Thomas-Ausgabe, den die Verfasserin im Literaturverzeichnis als verwendet aufführt, behandelt zudem Fragen aus dem ersten Teil der Summa und nicht, wie hier, solche aus dem zweiten Teil.
 

Reiner 1974

Angaben zur Quelle

Autor     Hans Reiner
Titel    Artikel „Gewissen“
Sammlung  Historisches Wörterbuch der Philosophie ; Bd. 3
Herausgeber Joachim Ritter
Ort    Darmstadt
Verlag    Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Jahr    1974
Spalten    574-592
   
Literaturverz.    ja
Fußnoten    ja

Seite 79

Typus
Verschleierung
Quelle
Bally 1961
Dissertation:
Seite: 079, Zeilen: 25-28, 103
 
Fundstelle:
Seite(n): 089, Zeilen: 18-21
 
Freud kennzeichnet das Über-Ich als unbewußten Anteil des Ich, als „Aufsichtsorgan, das sich der Mensch im Kern des Ich geschaffen hat, welches seine eigenen Regungen und Handlungen überwacht, ob sie mit seinen Anforderungen zusammenstimmen“ [FN 3].


[FN 3] ders.: Ges. Werke. Bd. XII. London

Später wird er dem ‚Aufsichtsorgan, das sich der Mensch im Kern des Ich geschaffen hat, welches seine eigenen Regungen und Handlungen überwacht, ob sie mit seinen Anforderungen zusammenstimmen‘ (XII/8), den Namen des Über-Ich reservieren […].


Anmerkung
Bei Freud (G.W. XII, 8, London 21955) heißt es im Original: „Irgendwo im Kern seines Ichs hat er sich ein Aufsichtsorgan geschaffen, welches seine eigenen Regungen und Handlungen überwacht, ob sie mit seinen Anforderungen zusammenstimmen.“ Die Verfasserin zitiert hier also ganz offenbar nicht Freud selbst, wie sie (wenn auch ohne Nennung einer Seitenzahl) angibt, sondern übernimmt ungeprüft Ballys (1961) inkorrekte Wiedergabe eines Freud-Zitats.
 

Seite 79

Typus
Verschleierung
Quelle
Baumhauer 1970
Dissertation:
Seite: 079, Zeilen: 01-03
 
Fundstelle:
Seite(n): 023, Zeilen: 22-26
 
Es ist mit den Organen der Reizaufnahme ausgestattet und hat eine besondere Organisation hergestellt, die zwischen Es und Aussenwelt vermittelt. Diese ursprüngliche Rindenschicht des Es, „mit den Organen zur Reizaufnahme und den Einrichtungen zum Reizschutz ausgestattet, hat sich eine besondere Organisation hergestellt, die von nun an zwischen Es und Außenwelt vermittelt“.


Anmerkung
Das von Baumhauer (1970) – ohne Quellenangabe – wiedergegebene Freud-Zitat über das Ich findet sich in dessen unvollendetem Abriss der Psychoanalyse, G.W. XVII, 68, London 31955. Diese Schrift bzw. diesen Band nennt die Verfasserin aber weder an dieser Stelle noch überhaupt in der vorliegenden Arbeit; daher ist ihre Quelle offenbar nicht Freud selbst, sondern ein anderer Autor, den sie aber nicht angibt.
 

 


 

Typus
Verschleierung
Quelle
Stadter 1970
Dissertation:
Seite: 079, Zeilen: 03-04
 
Fundstelle:
Seite(n): 058, Zeilen: 20-21
 
Dem Lustprinzip des „Es“ steht das Realitätsprinzip des „Ich“ gegenüber. Dem Lustprinzip des ‚Es‘ steht das Realitätsprinzip des ‚Ich‘ entgegen.[EN 43]


[EN 43] Vgl. XIII 264.



Anmerkung
Keine Quellenangabe. Bei Freud selbst findet sich die Aussage in dieser pointierten Form nicht.
 

 


 

Typus
Verschleierung
Quelle
Oser 1976
Dissertation:
Seite: 079, Zeilen: 04-06
 
Fundstelle:
Seite(n): 262, Zeilen: 07-10
 
Am Ich hängt das Bewußtsein, es steuert die Zugänge zur Motilität, es gewährleistet die Verbindung von Sach- und Wortvorstellungen. Folgende Komponenten sind dem Ich ferner hinzuzuschreiben: Das Bewusstsein hängt daran, es steuert die Zugänge zur Motilität, die Verbindung von Sach- und Wortvorstellung ist durch das Ich gewährleistet […].


Anmerkung
Bei Freud, den Oser (1976) hier referiert, findet sich die Aussage, dass das Ich die Verbindung von Sach- und Wortvorstellungen gewährleiste, so nicht. Auch spricht Freud von der Beherrschung und nicht von der Steuerung der Zugänge zur Motilität.
 

 


 

Typus
Verschleierung
Quelle
Stadter 1970
Dissertation:
Seite: 079, Zeilen: 18-20
 
Fundstelle:
Seite(n): 058, Zeilen: 27-31
 
Die schwierige Aufgabe der Vermittlung von Innen und Aussen beschreibt Freud mit der klassischen Formel: „Wo Es war, soll Ich werden“ [FN 2].


[[FN 2] ders.: Ges. Werke. Bd. XV. S. 86.]

Die schwierige Aufgabe, die das ‚Ich‘ zu leisten hat, wenn es zwischen den Triebkräften aus dem Innern und den Tatsachen draußen vermitteln soll, formuliert Freud auf klassische Weise so: Wo ‚Es‘ war, soll ‚Ich‘ werden.[EN 44]


[EN 44] XV 86.



Anmerkung
Die Verfasserin vereinfacht die Aussage in der Quelle; die Vorlage ist aber klar erkennbar.
 

Seite 94

Typus
Verschleierung
Quelle
Baumhauer 1970
Dissertation:
Seite: 094, Zeilen: 01-06
 
Fundstelle:
Seite(n): 082; 083, Zeilen: 26-30; 10-15
 
[Die wichtigsten Aspekte des Adlerschen Gewissensbegriffs sind somit: fiktive Instanz zur Sicherung der menschlichen Existenz, Orientierungshilfe in der Unsicherheit der] Geschehnisse und Voraussetzung des Zweifels.
Weil der Mensch ein Gemeinschaftswesen ist, wird dabei das als gut bestimmt, was menschliches Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert, als böse gilt bei Adler, was das Leben in der Gemeinschaft unmöglich macht, was gegen die Mitmenschlichkeit verstößt.
[Seite 82, Z. 26-30]

Die Erkenntnis des Gewissens als – fiktiver – Sicherungsinstanz menschlicher Existenz, als – imaginärer – Orientierungshilfe in der „Unsicherheit des Geschehens“, aber auch als Voraussetzung des Zweifels: all das sind wichtige Aspekte des Phänomens Gewissen […].

[Seite 83, Z. 10-15]

Die Forderungen, die an den Menschen gestellt sind, ergeben sich daraus, daß er Gemeinschaftswesen ist; gut ist, was menschliches Leben in der Gemeinschaft ermöglicht, erleichtert, böse, was „Mitmenschlichkeit“ […] erschwert, belastet, unmöglich macht.



Anmerkung
Fortsetzung von der Vorseite. Keine Quellenangabe.

Eine wörtlichere Quelle für einen Teil des letzten Satzes der Verfasserin ist Nowak (1978), bei dem es auf S. 34 heißt: „Weil der Mensch ein Gemeinschaftswesen ist, ist gut, was menschliches Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert; böse, was das Leben in der Gemeinschaft unmöglich macht.“
 

Seite 93

Typus
Verschleierung
Quelle
Nowak 1978
Dissertation:
Seite: 093, Zeilen: 01-03
 
Fundstelle:
Seite(n): 033, Zeilen: 36-38
 
So verstanden gibt das Gewissen dem Menschen das Gefühl, in Einklang mit bzw. in Gegensatz zu seinem Lebensstil zu stehen. Das Gewissen kann man also bezeichnen als Gefühl, das den Menschen in der Verfolgung […] seines Lebensplans und Lebensstils bestätigt.


Anmerkung
etwas abgewandelte Übernahme aus Nowak (1978)
 

 


 

Typus
Verschleierung
Quelle
Baumhauer 1970
Dissertation:
Seite: 093, Zeilen: 03-08, 12-28, 102-105
 
Fundstelle:
Seite(n): 082, Zeilen: 01-30
 
[Z. 3-8]

Es baut sich auf, „damit der Mensch Richtungslinien scheinbar in Einklang mit dem Gewissensgefühl verfolgen kann“. Es gibt ihm Orientierung, „damit er sich leichter zurechtfindet in der Unsicherheit des Geschehens“ und ermöglicht den Zweifel „unter den Griffen und Kampfesweisen, zu denen ihn sein Wille zur Macht leitet“ [FN 1].

[Z. 12-28]

Nach Adlers Auffassung bleibt das Gewissen offenbar immer eine „fiktive Instanz“, die er besonders im Zusammenhang mit zwei Fehlentwicklungen sieht:
Zum einen beim Psychopathen mit habsüchtigen, brutalen, gewalttätigen Zügen, der nach der Niederlage, die er mit seinem aggressiven Verhalten erlitten hat, durch die Errichtung dieser fiktiven Instanz „besser oder sogar allzu aufdringlich an die allgemeinen Leitbilder der Moral herangebracht werden“ kann. [FN 2]
Zum anderen beim Nervösen, den „die Unfruchtbarkeit der Gewissensbisse, der Reue, der Trauer (lockt), weil ihr trügerischer Schein ihn hebt und zu veredeln und verschönern trachtet; gleichzeitig enthebt er ihn der Lösung der wirklichen Lebensprobleme“. [FN 3]

Die wichtigsten Aspekte des Adlerschen Gewissensbegriffs sind somit: fiktive Instanz zur Sicherung der menschlichen Existenz, Orientierungshilfe in der Unsicherheit der [Geschehnisse und Voraussetzung des Zweifels.]


[[FN 1] ebd. S. 63.]

[FN 2] „Durch die Imagination eines übertriebenen Gewissens und übertriebener Schuldgefühle wird der männliche Protest von der geradlinigen Aggression abgedrängt und auf konstruierte Bahnen der Weichherzigkeit gelenkt“ [(ebd. S. 62)].

[[FN 3] ebd. S. 63.]

Das Gewissen baut sich auf, „damit der Mensch Richtungslinien scheinbar im Einklang mit dem Gewissensgefühl verfolgen kann.“ Auf diese Weise wird das Gewissen einmal zur Orientierungshilfe, […] damit der Mensch „sich leichter zurechtfindet in der Unsicherheit des Geschehens“, zum anderen macht das Gewissen erst den Zweifel möglich – der Zweifel: einer „unter den Griffen und Kampfweisen, zu denen ihn (den Menschen) sein Wille zur Macht leitet“.
Immer aber ist dieses Gewissen nach Adlers Auffassung offenbar eine „fiktive Instanz“, die er besonders im Zusammenhang mit zwei Formen der Fehlentwicklung sieht. Zum einen beim Psychopathen mit habsüchtigen, brutalen, gewalttätigen Zügen, der aus der Niederlage heraus, die er mit seinem aggressiven Verhalten erlitten hat, durch die Errichtung dieser fiktiven Instanz besser „an die allgemeinen Leitbilder der Moral herangebracht werden“ kann: „Durch die Imagination eines übertriebenen Gewissens und übertriebener Schuldgefühle wird der männliche Protest von der geradlinigen Aggression abgedrängt und auf konstruierte Bahnen der Weichherzigkeit gelenkt.“ Zum andern beim Nervösen: ihn lockt immer „die Unfruchtbarkeit der Gewissensbisse, der Reue, der Trauer, weil ihr trügerischer Schein ihn hebt und zu veredeln und zu verschönern trachtet; gleichzeitig enthebt er ihn der Lösung der wirklichen Lebens-Probleme“.
Die Erkenntnis des Gewissens als – fiktiver – Sicherungsinstanz menschlicher Existenz, als – imaginärer – Orientierungshilfe in der „Unsicherheit des Geschehens“, aber auch als Voraussetzung des Zweifels: all das sind wichtige Aspekte des Phänomens Gewissen […].


Anmerkung
Großflächige Übernahme aus Baumhauer (1970). Lediglich die Seitenzahlen im von Baumhauer auf S. 81 genannten Aufsatz Adlers sowie ein von Baumhauer angeführtes Zitat werden ergänzt. Fortsetzung auf der nächsten Seite.
 

Seite 322

Typus
Verschleierung
Quelle
Hupperschwiller 1970
Dissertation:
Seite: 322, Zeilen: 10-17
 
Fundstelle:
Seite(n): 064, Zeilen: 09-13
 
Zusammenfassend kann man feststellen, daß in dem Maß, in dem im Jugendalter neben die heteronomen Normen selbstüberprüfte Normen treten, bzw. erstere nach kritischer persönlicher Überprüfung ersetzt oder aber gutgeheißen und als autonome Normen zur Grundlage des Entscheidens und Handelns werden, man von einem autonomen, bzw. personalen Gewissen sprechen kann und damit von einer geglückten Personalisation. In dem Maß, in dem neben die heteronomen Normen selbstüberprüfte Normen treten, erstere ersetzt bzw. […] nach kritischer persönlicher Überprüfung gutgeheißen und damit nun als autonome Normen beibehalten werden, sprechen wir von einem autonomen Gewissen, einer geglückten Personalisation.


Anmerkung
Keine Quellenangabe weit und breit. Die Verfasserin gibt einen von Hupperschwiller (1970) übernommenen, nur unwesentlich ergänzten Gedanken als eigene Schlussfolgerung aus.