Seite 222

Typus
Verschleierung
Quelle
Reiner 1974
Dissertation:
Seite: 222, Zeilen: 20-23, 110
 
Fundstelle:
Spalten: 582; 583, Zeilen: 41-44; 32-34
 
Die conscientia ist die „applicatio scientiae ad actum“ (Anwendung des Wissens auf den Akt) und so „quodammodo dictamen rationis“ (gewissermaßen eine Vorschrift der Vernunft). [FN 4]


[FN 4] STh I/II 19,5.

[Spalte 582, Z. 41-44]

Sie ist „applicatio scientiae ad actum“ (Anwendung des Wissens auf den Akt) und so „quodammodo dictamen rationis“ (gewissermaßen eine Vorschrift der Vernunft)[EN 16].


[Spalte 583, Z. 32-34]

[EN 13] THOMAS VON AQUIN, S. theol. I, […] [EN 16] a. a. O. I/II, 19, 5; […]



Anmerkung
Die Verfasserin gibt an, direkt aus der Summa theologica von Thomas von Aquin zu zitieren. Tatsächlich übernimmt sie den Satz – mit Quellenangabe – aber bis auf den Anfang wörtlich aus einem Artikel des Historischen Wörterbuchs der Philosophie, ohne dies anzumerken.

Der sechste Band der Deutschen Thomas-Ausgabe, den die Verfasserin im Literaturverzeichnis als verwendet aufführt, behandelt zudem Fragen aus dem ersten Teil der Summa und nicht, wie hier, solche aus dem zweiten Teil.