Seite 265

Typus
Verschleierung
Quelle
Böckle 1978
Dissertation:
Seite: 265, Zeilen: 06-07, 16-17, 109-113
 
Fundstelle:
Seite(n): 080; 081, Zeilen: 31, 40-41; 01-10
 
[Z. 6-7]

Reglementierende Eingriffe im Mesobereich [FN 2] grenzen die Freiheit des einzelnen immer mehr ein.

[Z. 16-17]

[…] dessen Freiheitsraum sich nur noch auf den Mikrobereich [FN 3] erstreckt.


[FN 2] Gemeint ist der gesamte Bereich der Infrastruktur wie z.B. Bildungs-,Verkehrs-, Bau- und Gesundheitswesen.

[FN 3] Gemeint ist der Intimbereich von Ehe, Familie und Sexualität. Er wird heute vielfach als die einzige
Möglichkeit eigenen Entscheidens angesehen […].

[Seite 80, Z. 40-41]

Zweitens: In der hochentwickelten Industriegesellschaft scheint die Freiheit des einzelnen durch reglementierende Eingriffe immer mehr eingegrenzt.

[Seite 81, Z. 1-10]

[…] es geht nicht ohne vielfältige reglementierende Eingriffe im Bildungssektor, im Verkehr, im Bauwesen […], im gesamten Gesundheitswesen […]. Diese weitgehend unvermeidliche Institutionalisierung immer weiterer Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, in dem, was der Ethiker den Mesobereich nennt […] führt zum Rückzug in die Privatsphäre von Ehe, Sexualität, Familie. Es sind die einzigen noch verbleibenden Bereiche von Freiheit […].

[Seite 80, Z. 31]

[…] im Bereich von Ehe, Familie und Sexualität (Mikrobereich) […]



Anmerkung
Die Verfasserin übernimmt den Gedanken, dass der Einzelne durch Reglementierungen im Mesobereich eingegrenzt wird und der einzige Freiheitsraum sich nur noch im Mikrobereich findet, von Böckle mitsamt konkreten Beispielen für diese Bereiche. Der Gedanke wird durch eigene Ausführungen ergänzt, die hier nicht wiedergegeben werden. Ein Verweis auf Böckle (1978) findet sich in der vorliegenden Arbeit allerdings nicht; lediglich im Vorwort berichtet die Verfasserin allgemein von einer Prägung durch diesen Autor.