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I. Allgemeines


Dieses Blog dokumentiert mutmaßliche Plagiate in der 1980 an der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf eingereichten Dissertation von Prof. Dr. Annette Schavan. Insgesamt gibt es 97 Seiten im Haupttext der Dissertation von S. 11 bis 335, auf denen Übernahmen aus 45 Quellen nicht oder nicht ausreichend kenntlich gemacht werden. Bei 63 von 131 einzelnen Fragmenten handelt es sich um Verschleierungen, d.h. die (wirkliche) Quelle der Ausführungen wird – im Gegensatz zu Bauernopfern – auch im Umfeld der Übernahme nicht genannt. Bedeutendste Plagiatsquelle ist eine Monografie des polnischen Franziskaners Antoni Jozafat Nowak mit 19 Fragmenten.

Als Muster lässt sich erkennen, dass die Verfasserin oft vorgibt, Primärquellen zu rezipieren, während sie tatsächlich mit leichten Abwandlungen aus der Sekundärliteratur abschreibt, ohne diese zu nennen; dies gilt insbesondere für in den Sekundärtexten enthaltene Interpretationen der Primärtexte. In vielen Fällen werden dabei auch Fehler bei Zitaten oder Literaturangaben mit übernommen bzw. – seltener – korrekte Literaturangaben fehlerhaft übertragen.

Die nachfolgende Gliederung entspricht der Struktur der Arbeit; auf den rot hervorgehobenen Seiten finden sich Passagen, die ich als Plagiate einstufe. Orthografie und Interpunktion werden wie in der untersuchten Arbeit bzw. den Quellen gebraucht wiedergegeben. Den kursivierten Kapitelüberschriften ist keine Ordinalzahl vorangestellt.

 

Vorwort [003]

            → 003

Inhaltsverzeichnis [005]

            → 005 – 006 – 007 – 008 – 009

Einführung [011]

            → 011 – 012 – 013 – 014 – 015 – 016 – 017 – 018 – 019

 

Der Verstehenshorizont [020]

    1. Der Mensch: weltoffen – sich selbst aufgegeben – handelnd [020]

        1.1. Vorbemerkung [020]

            → 020 – 021 – 022 – 023

        1.2. Der Mensch – das weltoffene Wesen [023]

            → 023 – 024 – 025 – 026 – 027 – 028 – 029 – 030 – 031

        1.3. Der Mensch – das sich selbst aufgegebene Wesen [031]

            → 031 – 032 – 033034 – 035

        1.4. Der Mensch – das handelnde Wesen [035]

            → 035 – 036 – 037 – 038

    2. Erziehung: Hilfe zur Personalisation [039]

        2.1. Vorbemerkung [039]

            → 039 – 040

        2.2. Erziehung als Hilfe zur Personalisation [040]

            → 040 – 041 – 042 – 043 – 044045046047 – 048 – 049 – 050 – 051 – 052 – 053

    3. Etymologisches Vorverständnis und Leitfragen zum Phänomen Gewissen [054]

        3.1. Vorbemerkung [054]

            → 054

        3.2. Gewissen: eine besondere Art von Wissen [054]

            → 054 – 055 – 056

        3.3. Leitfragen [057]

            → 057 – 058

 

Theorien über das Gewissen [059]

    1. Ansatz und Grenzen der biologischen Begründung des Gewissens [059]

            → 059 – 060 – 061

    2. Niklas Luhmann: Das Gewissen als Kontrollinstanz des Ich [062]

        2.1. Vorbemerkung [062]

            → 062

        2.2. Gewissen und normative Selbstbestimmung [062]

            → 062 – 063 – 064 – 065 – 066

        2.3. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit [067]

            → 067 – 068 – 069 – 070

        2.4. Auswertung [070]

            → 070 – 071 – 072

 

3. Gewissen in tiefenpsychologischer Sicht [073]

    3.1. Freud und das Gewissen [073]

            3.1.1. Vorbemerkung [073]

            → 073074

            3.1.2. Triebe und Prinzipien [074]

            → 074075076

            3.1.3. Die psychischen Instanzen [076]

            → 076 – 077 – 078079

            3.1.4. Das Gewissen als Funktion des Über-Ich [079]

            → 079080 – 081 – 082083

    3.2. Erik H. Erikson: Identität und Gewissen [084]

            3.2.1. Vorbemerkung [084]

            → 084 – 085

            3.2.2. Das Gewissen im Rahmen der Identitätsentwicklung [085]

            → 085 – 086 – 087 – 088 – 089

    3.3. Alfred Adler: Gewissen als fiktive Instanz [089]

            3.3.1. Vorbemerkung [089]

            → 089

            3.3.2. Der Mensch im Spannungsfeld zwischen Minderwertigkeits- und Gemeinschaftsgefühl [089]

            → 089 – 090091 – 092

            3.3.3. Gewissen als fiktive Sicherungsinstanz [092]

            → 092093094

    3.4. Erich Fromm: Gewissen als Mahnruf des Menschen an sich selbst [094]

            3.4.1. Vorbemerkung [094]

            → 094 – 095

            3.4.2. Das autoritäre Gewissen [095]

            → 095 – 096 – 097 – 098

            3.4.3. Das humanistische Gewissen [098]

            → 098 – 099 – 100

    3.5. Gewissen und Individuation bei C.G.Jung [100]

            3.5.1. Vorbemerkung [100]

            → 100 – 101

            3.5.2. Menschliche Entwicklung als Prozeß der Individuation [101]

            → 101102103 – 104

            3.5.3. Die Rolle des Gewissens im Individuationsprozeß und seine Ansiedlung in der menschlichen Psyche [104]

            → 104 – 105106107

    3.6. Viktor E. Frankl: Gewissen als intuitive [im Inhaltsverzeichnis: fiktive] Fähigkeit, Sinn zu erkennen [108]

            3.6.1. Vorbemerkung [108]

            → 108

            3.6.2. Der Mensch im Ringen um Sinn [108]

            → 108 – 109

            3.6.3. Das Gewissen als Sinnorgan [109]

            → 109 – 110111 – 112

    3.7. Personales Gewissen bei Igor A. Caruso [112]

            3.7.1. Vorbemerkung [112]

            → 112

            3.7.2. Menschliche Entwicklung als Prozeß der Personalisation [112]

            → 112 – 113

            3.7.3. Das personale Gewissen als angeborener auslösender Mechanismus für Wertbezüge [114]

            → 114115

    3.8. Auswertung [116]

            → 116 – 117 – 118 – 119 – 120 – 121 – 122 – 123 – 124 – 125 – 126 – 127 – 128 – 129130 – 131 – 132 – 133 – 134

 

4. Jean Piagets Untersuchungen zum moralischen Urteil beim Kind [135]

    4.1. Vorbemerkung [135]

            → 135 – 136

    4.2. Untersuchungen zu Praxis und Bewußtsein der Regeln beim Spiel [136]

            → 136 – 137 – 138 – 139

    4.3. Untersuchungen zum moralischen Realismus [139]

            → 139 – 140 – 141142

    4.4. Untersuchungen zum Gerechtigkeitsbegriff [142]

            → 142 – 143 – 144 – 145

    4.5. Auswertung [145]

            → 145 – 146 – 147 – 148 – 149

 

5. Philipp Lersch: Das Gewissen im Aufbau der Person [150]

    5.1. Vorbemerkung [150]

            → 150

    5.2. Der Aufbau der Person [151]

            → 151 – 152 – 153 – 154 – 155 – 156

    5.3. Gemüt und Gewissen [156]

            → 156 – 157 – 158

    5.4. Auswertung [158]

            → 158 – 159 – 160

 

6. Kant: Das Gewissen als Richter der Vernunft [161]

    6.1. Vorbemerkung [161]

            → 161

    6.2. Der Mensch als Zweck an sich selbst [161]

            → 161 – 162 – 163164165166 – 167

    6.3. Die Imperative [167]

            → 167 – 168 – 169 – 170

    6.4. Die Richterfunktionen des Gewissens [170]

            → 170 – 171 – 172 – 173 – 174 – 175

    6.5. Auswertung [175]

            → 175 – 176 – 177 – 178

 

7. Heidegger: Gewissen als Ruf des Daseins zu sich selbst [179]

    7.1. Vorbemerkung [179]

            → 179 – 180

    7.2. Gewissen als Ruf der Sorge [180]

            → 180 – 181 – 182 – 183

    7.3. Schuld und Gewissen [183]

            → 183 – 184 – 185 – 186 – 187

    7.4. Auswertung [187]

            → 187 – 188 – 189 – 190 – 191

 

8. Heinrich Roth: Gewissensbildung im Rahmen einer Erziehung zu selbstverantwortlicher Handlungsfähigkeit [192]

    8.1. Vorbemerkung [192]

            → 192

    8.2. Selbstverantwortliche Handlungsfähigkeit als Ziel von Erziehung [192]

            → 192 – 193 – 194 – 195 – 196 – 197

    8.3. Das Gewissen als Seismograph selbstkompetenten Handelns und Träger humaner Prinzipien [197]

            → 197 – 198 – 199 – 200

    8.4. Auswertung [200]

            → 200 – 201 – 202

 

9. Bildung und Gewissen bei Josef Derbolav [203]

    9.1. Vorbemerkung [203]

            → 203

    9.2. Im-Andern-zu-sich-selber-kommen [203]

            → 203 – 204 – 205

    9.3. Wissen und Gewissen [205]

            → 205 – 206

    9.4. Gewissen und Bildungskategorie [206]

            → 206 – 207 – 208 – 209 – 210 – 211 – 212

    9.5. Auswertung [212]

            → 212 – 213 – 214

 

10. Das Gewissen in der christlichen Ethik [215]

    10.1. Zum Verstehenshorizont [215]

            → 215216217218 – 219 – 220 – 221222 – 223 – 224

    10.2. Zur Diskussion um das Proprium einer christlichen Ethik [224]

            → 224 – 225 – 226 – 227228229230231232233 – 234 – 235 – 236 – 237 – 238

    10.3. Das Gewissen im Rahmen einer autonomen Moral im christlichen Kontext [238]

            → 238 – 239 – 240 – 241 – 242 – 243244245246 – 247 – 248

    10.4. Auswertung [249]

            → 249 – 250 – 251252 – 253

 

Thesen zu einem pädagogischen Begriff des Gewissens und Erfordernissen heutiger GewissensbiIdung [254]

    Vorbemerkung [254]

            → 254 – 255 – 256

    1. Die Notwendigkeit einer wirksamen Instanz individueller Wertbindung [257]

            → 257 – 258 – 259 – 260 – 261 – 262 – 263264265 – 266 – 267 – 268

    2. Das Gewissen – ein funktionsindikatorisches Phänomen [269]

            → 269 – 270 – 271 – 272 – 273 – 274

    3. Wirkweisen des Gewissens [275]

            → 275 – 276 – 277 – 278 – 279 – 280 – 281 – 282 – 283 – 284 – 285 – 286 – 287 – 288 – 289 – 290 – 291 – 292 – 293

    4. Inhalte des Gewissens [294]

            → 294 – 295 – 296297 – 298 – 299 – 300 – 301 – 302 – 303 – 304 – 305

    5. Pädagogische Charakterisierung der Entwicklungsstufen des Gewissens [306]

            → 306 – 307308309310311312313 – 314 – 315316317 – 318 – 319 – 320 – 321 – 322

    6. Erfordernisse heutiger Gewissensbildung [323]

            → 323 – 324 – 325 – 326 – 327 – 328 – 329 – 330 – 331 – 332 – 333 – 334 – 335

 

Literaturverzeichnis [336]

            → 336 – 337 – 338 – 339 – 340 – 341 – 342 – 343 – 344 – 345 – 346 – 347 – 348 – 349 – 350 – 351

 



II. Nicht angegebene Plagiatsquellen


Aus diesen Titeln, die in der gesamten Arbeit an keiner Stelle erwähnt werden, werden Inhalte verwendet:

 

III. Verstoß gegen Promotionsordnung / Falsche eidesstattliche Versicherung


Unabhängig davon, wie man einzelne Stellen bewerten will, hat die Verfasserin eindeutig gegen die damals geltende Promotionsordnung verstoßen. § 3 Abs. 3 der PromO in der Fassung vom 15.04.1977 bestimmt:

“Die dem Promotionsgesuch beizufügenden Unterlagen sind: [...]

c) Eine eidesstattliche Versicherung

– daß der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe verfaßt und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt hat [...].” (Hervorhebung von mir)

Insbesondere zählt Literatur bei wissenschaftlichen Qualifikationsschriften zu den Hilfsmitteln. Wegen der Nichtangabe der unter II. aufgeführten vier Quellen hat Frau Schavan diese Versicherung daher falsch abgegeben.

 



IV. Auswahl eindeutiger Plagiate


Im öffentlichen Diskurs wird teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich bei den Verstößen gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis in der Arbeit der Verfasserin lediglich um “Zitierfehler” oder “handwerkliche Schwächen” bzw., wie ihr selbst zu behaupten in den Sinn gekommen ist, “Flüchtigkeitsfehler”. Dies ist unzutreffend: Frau Schavan schreibt immer wieder ab und um. Eine Auswahl von Passagen, bei denen es sich m.E. auch beim Anlegen eines großzügigen Maßstabs um eindeutige Plagiate handelt, finden Sie hier:

  • S. 37 (Übernahme von Hannah Arendt)
  • S. 75 mit S. 76 (Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 82 (unteres Fragment; Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 100 (Vortäuschen einer C.G.-Jung-Rezeption)
  • S. 107 (Vortäuschen einer C.G.-Jung-Rezeption)
  • S. 113 (Übernahme eines Großteils der Seite mit Fehlern; Vortäuschen einer Caruso-Rezeption)
  • S. 225 (Übernahme eines Großteils der Seite mit Fehlern; betroffen ist auch ein von Joseph Ratzinger herausgegebenes Buch)
  • S. 259 (Vortäuschen einer Buber-Rezeption)
  • S. 311 mit S. 312 (Übernahme von mehr als einer Seite)
  • S. 74 (Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 78 (viertes Fragment; Vortäuschen einer Freud-Rezeption)
  • S. 92 (oberes Fragment; Vortäuschen einer Adler-Rezeption)
  • S. 101 (unteres Fragment; Kreierung einer Phantom-Publikation durch fehlerhafte Übernahme)
  • S. 109 (oberes Fragment; Vortäuschen einer Frankl-Rezeption)
  • S. 114 (Vortäuschen einer Caruso-Rezeption)
  • S. 241 (Übernahme einer Passage mitsamt fehlerhafter Literaturangabe)
  • S. 307 (Übernahme zahlreicher Fehler)
  • S. 322 (Vortäuschen eines selbstständigen Fazits)
 

V. Entziehung des Doktorgrades


Am 5. Februar 2013 hat der Rat der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bezüglich der Dissertation von Annette Schavan den “Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat” mit 13 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen festgestellt. Anschließend hat er die schriftliche Promotionsleistung in geheimer Abstimmung mit zwölf Ja-Stimmen gegen zwei Nein-Stimmen bei einer Enthaltung für ungültig erklärt und ihr den Doktorgrad entzogen. In einer Presseerklärung begründete der Dekan der Fakultät, Prof. Dr. Bruno Bleckmann, den Beschluss u.a. damit, dass Frau Schavan “systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte”.

Die Verfasserin hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Anfechtungsklage gegen diese Entscheidung erhoben.

 



VI. Download

Da die Verfasserin Inhaberin des Urheberrechts an der Dissertation ist, darf ich diese selbst nicht als Volltext bereit stellen. Zumindest in Deutschland sollte sie aber problemlos per Fernleihe erhältlich sein.

 



VII. Hinweis zu angeblichen “Eigenplagiaten”


Die von dem halbseidenen Nürnberger Kaufmann Martin Heidingsfelder verbreitete Behauptung, Annette Schavan habe in ihrer Dissertation einen bereits zuvor in einem Sammelband publizierten eigenen Aufsatz wiederverwertet und damit von sich selbst plagiiert (sog. Eigenplagiat), ist falsch. Im Rahmen der Voruntersuchung der Arbeit durch den Promotionsausschuss, deren Ergebnis in Auszügen öffentlich bekannt geworden ist, konnte dieser Vorwurf nicht bestätigt werden (vgl. z.B. Frankfurter Allgemeine vom 14.10.12).

An der Entstehung der hier vorliegenden Dokumentation war Herr Heidingsfelder zudem, wie fälschlich in Teilen der Medien berichtet wird, in keinster Weise beteiligt. Insbesondere ist er nicht Urheber dieses Blogs, sondern eines erst in Reaktion auf dessen Bekanntwerden angelegten, epigonal benannten “Schavanplag Wiki”, das für den Fall Schavan allenfalls marginale Bedeutung hatte. Der inhaltliche Beitrag des Genannten zur Untersuchung der Promotionsschrift bestand – neben dem Posieren mit einem Exemplar der Dissertation vor Kameras und dem Erheben unhaltbarer Anschuldigungen (s.o.) – vor allem in der regelmäßigen Wiederholung von Rücktrittsforderungen an die Adresse der damaligen Ministerin. Mit dem Twitter-Account “Schavanplag @ozapftis”, das ebenfalls von diesem betrieben wird, stehe ich in keinerlei Beziehung.

 



VIII. Kommentar


Frau Schavan hat vor laufenden Kameras beteuert, sie habe zu keinem Zeitpunkt bei der Arbeit an ihrer Dissertation zu täuschen versucht. Allein im elf Seiten kurzen Unterkapitel über “Freud und das Gewissen” lässt sich aber auf insgesamt sieben Seiten mit Laplanche / Pontalis 1972 und Stadter 1970 die Verwendung zweier Quellen nachweisen, die sie in der gesamten Arbeit nicht ein einziges Mal erwähnt. Ist das auf so engem Raum noch durch ein Versehen erklärbar?

Weiterhin wird sie im FOCUS wiedergegeben: “Wo sie in ihrer Doktorarbeit eine Primärquelle zitiert habe, ‘hatte ich eine’, sagte die CDU-Politikerin.” Das ist schlicht gelogen, wie man leicht auf z.B. Seite 307 sehen kann: Sie gibt dort in den Fußnoten 3-6 Spitz, Benedek, Mahler und Kutter als Primärquellen an, schreibt aber tatsächlich fast alle Fehler bezüglich dieser Quellen 1:1 aus der Sekundärquelle Nowak ab; lediglich in Fußnote 4 ersetzt sie einen unpassenden Begriff im Titel auf gut Glück durch einen falschen (!) anderen. Auch das obere Fragment auf Seite 109 oder das untere auf Seite 101 sind sehr eindeutig. Es gibt noch etliche weitere Stellen, an denen die heutige Honorarprofessorin den Eindruck erweckt, Literatur gelesen zu haben, die sie allem Anschein nach niemals in der Hand gehabt hatte. Von einem ausgeprägt taktischen Verhältnis zur Wahrheit zeugt ebenfalls ihre Aussage, sie “habe keine Quelle bewusst falsch angegeben” (ebd.): Genau das tut sie auf Seite 76, wo sie Freuds Das Unbehagen in der Kultur statt ihrer tatsächlichen Quelle Stadter nennt. Und ein ähnliches Vorgehen findet man im unteren Fragment auf Seite 82, wo sie für ein Resümee von Gewissensaspekten bei Freud dessen Schrift Totem und Tabu statt der wirklichen Quelle Häfner anführt. Es spricht also nicht nur die falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung dafür, dass sie bewusst getäuscht hat.

Frau Schavan möchte die Öffentlichkeit gerne für dumm verkaufen – nicht zuletzt durch ihre hanebüchene Ausrede in der ZEIT, es habe 1980 noch keine technischen Möglichkeiten zur Überprüfung von Texten gegeben und man habe nur auf die Prüfer vertrauen können: Es war kaum Aufgabe der Prüfer, ihre Abschlussarbeit, deren regelkonforme Anfertigung sie per Unterschrift versichert hatte und die auf den ersten Blick unauffällig wirkt, erst einmal systematisch auf versteckte (!) Regelverstöße hin zu untersuchen. Nassforsch war ihr Interesse an einer weiteren Amtszeit, als könne sie ihr wissenschaftliches Fehlverhalten einfach beiseite wischen; vermessen ihre Erklärung, sie, die nicht ansatzweise über ein wissenschaftlich zu nennendes Œuvre verfügt, sei es der Wissenschaft schuldig, um ihren akademischen Grad zu kämpfen; unlauter schließlich ihr Versuch, durch gezielte Stellungnahmen mit ihr verbundener Professoren bzw. von ihrem Ministerium ausnahmslos finanziell abhängiger Wissenschaftsorganisationen Einfluss auf das Prüfverfahren zu nehmen, wodurch sie ihr Amt für private Interessen verwendet hat. Ihre Strategie des Leugnens, Vernebelns und Wegduckens ist jedoch nicht aufgegangen. Der Düsseldorfer Fakultätsrat hat Rückgrat bewiesen und ihr völlig zu Recht den erschlichenen Doktorgrad entzogen. Seit Veröffentlichung dieser Dokumentation hat die Ulmer Bundestagsabgeordnete eine substanzielle Stellungnahme in der Sache verweigert und später eine Zustimmung zum Angebot der Universität abgelehnt, ihre Entscheidung transparent zu machen, indem sie die entsprechenden Unterlagen offenlegt. Ihre vollmundige Ankündigung zu Beginn der Affäre, zur Aufklärung beitragen zu wollen, war auch nicht viel mehr als ein Täuschungsmanöver.

 



IX. Appendix: Honorarprofessur FU Berlin / Plagiat Aufsatz 2008


Am 22.10.2008 hat der Akademische Senat der Freien Universität Berlin Frau Schavan zur Honorarprofessorin für Katholische Theologie bestellt. Zur Begründung heißt es in der offiziellen Mitteilung:

“Mit der Bestellung Annette Schavans zur Honorarprofessorin ist es der Freien Universität Berlin gelungen, eine ausgewiesene Expertin und Persönlichkeit für Forschung und Lehre zu gewinnen, die in besonderer Weise geisteswissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlicher Präsenz und Wirksamkeit verbindet. [...] Bereits 1980 mit ihrer Promotionsarbeit ‘Person und Gewissen – Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Gewissensbildung’ legte Schavan die Grundlage für die Leitlinien ihres theologischen Denkens. Neben einer Vielzahl weiterführender Beiträge zu Personalität und Gewissen und zum Thema christlicher Existenz in der modernen Gesellschaft hat sie eine Reihe von bildungstheoretischen Arbeiten vorgelegt. In ihrem jüngsten Beitrag mit dem Titel ‘Die Frage nach Gott und dem Menschen’ beschäftigt sie sich mit der Theologie in der Universität (erschienen in: George Augustin / Klaus Krämer (Hrsg.), Gott denken und bezeugen, Freiburg 2008).”

Frau Schavan hat nun aber nicht nur in ihrer 1980 erschienenen Promotionsarbeit plagiiert, sondern auch noch 28 Jahre später in dem ausdrücklich zur Begründung ihrer Bestellung zur Lehrenden genannten 10-seitigen Beitrag, der in einer Publikation des Herder-Verlags erschienen ist. Auf den beiden rot markierten Seiten findet sich eine Übernahme im Umfang von ungefähr einer Buchseite aus dem 2007 ebenfalls bei Herder in einem Sammelband erschienenen Aufsatz Universität und Theologie im Mittelalter des Freiburger Theologen Peter Walter, den sie – im Gegensatz zum Herausgeber und zwei weiteren Autoren desselben Sammelbandes – an keiner Stelle erwähnt. Die einzige plausible Erklärung, die ich dafür finden kann, ist Absicht. Ihre Abhandlung ist wie folgt aufgebaut:
 

Die Frage nach Gott und dem Menschen.
Theologie in der Universität

Der Bezug auf das “Ganze” der Wirklichkeit [089]

→ 089 – 090 – 091

Die Tradition der europäischen Universität [091]

091092 – 093 – 094

Vernunft und Glaube [094]

→ 094 – 095 – 096

Wider die Unglückspropheten [096]

→ 096 – 097 – 098

Den Auftrag Gottes verstehen können [098]

→ 098

 
Die ehemalige Ministerin ist also keineswegs das bedauernswerte, im Prinzip unschuldige Opfer einer jakobinisch urteilenden Düsseldorfer Universität, dem in einer politisch motivierten Kampagne zu Unrecht der Doktorgrad aberkannt wurde, sondern eine wiederholte akademische Hochstaplerin, die sich für das Jahr 2008 nicht mehr mit einer unzureichenden Betreuung durch den Doktorvater oder einer anderen Zitierkultur zu entschuldigen versuchen kann. Auch gehen die übernommenen Ausführungen Walters über bloßes Allgemeinwissen zur Universitätsgeschichte – das, selbstständig dargestellt, nicht zitatpflichtig wäre – hinaus.

Der weitaus größte Teil – im Umfang von etwa einunddreiviertel Buchseiten – des Abschnitts Wider die Unglückspropheten ist zudem der Festrede Vorzeichen. Vom Umgang mit der Zukunft, die Frau Schavan bei den Salzburger Hochschulwochen 1998 gehalten hat (abgedruckt in: Heinrich Schmidinger [Hrsg.], Zeichen der Zeit: Erkennen und Handeln, S. 13-25, Innsbruck [u.a.] 1998: Tyrolia, ISBN 3-7022-2175-1), ohne Kenntlichmachung entnommen. Ihr “jüngster Beitrag” ist also die teilweise Wiederholung eines älteren. Da die Verwendung eigener, bereits publizierter Texte zwar ausgewiesen werden sollte, aber kein Plagiat im engeren Sinne darstellt, habe ich diese nicht als solches gewertet und daher auch nicht im Einzelnen dokumentiert. Wissenschaftlich redlich ist ein solches Vorgehen freilich nicht.

  • Frau Schavan hat die untersuchte Abhandlung als Bundesministerin im September 2007 in abweichender Form in Graz als Rede (PDF) vorgetragen; eine andere Version im März 2009 in Santiago de Chile (HTML; PDF).
  • Die kurze Plagiatsdokumentation Schavan 2008 steht auch als PDF-Datei (Stand: 26.4.13) zur Verfügung.
 
Rechtliche Einschätzung

Für Frau Schavans Bestellung zur Honorarprofessorin waren u.a. nach § 116 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BerlHG die “besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird” sowie nach § 116 Abs. 1 Satz 2 2. Halbsatz “besondere[n] wissenschaftliche[n] [...] Leistungen in einer mehrjährigen beruflichen Praxis” erforderlich (da sie 2008 über keine “mehrjährige selbständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule” verfügte). Nicht nur angesichts des dokumentierten wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist es jedoch zweifelhaft, dass diese beiden Voraussetzungen tatsächlich gegeben sind:

  • M.E. kann bei einer schriftlichen Promotionsleistung, die so fragwürdig ist, dass sie sogar für ungültig erklärt wurde, keine Rede davon sein, dass ausgerechnet durch die Qualität dieser Promotion die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen worden ist. Selbst wenn es der Verfasserin gelingen sollte, die Entziehung ihres akademischen Grades auf dem Klageweg noch zu verhindern, würde es an deren mangelnder Qualität, insbesondere hinsichtlich einer adäquaten Quellenreferenzierung, nichts ändern. Ein anderes Werk, mit der sie diese Befähigung nachweisen könnte, existiert nicht.
  • Es stellt sich aber auch die Frage, welche wissenschaftlichen Veröffentlichungen sie überhaupt verfasst hat: Wenn man den Begriff genau nimmt und von ihren zahlreichen geistlich-erbaulichen, bildungs-, kirchen- und wissenschaftspolitischen etc. Beiträgen absieht, lassen sich im besten Fall ein halbes Dutzend davon ausmachen, wobei lediglich die Dissertation ein selbstständig erschienenes Werk ist und es sich bei den anderen um Aufsätze handelt. Darunter auch nur einen zu finden, den man als besondere wissenschaftliche Leistung bezeichnen könnte, fällt schwer.

Die Frau Schavan von dem damaligen FU-Präsidenten Dieter Lenzen angetragene Bestellung halte ich daher – unabhängig vom Ausgang ihres Rechtsstreits mit der Heinrich-Heine-Universität, der sich noch über Jahre hinziehen kann – für objektiv rechtswidrig; diese kann nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zurückgenommen werden. Bezeichnenderweise gab es an ihrer Qualifikation schon damals erhebliche Zweifel, über die aber hinweggegangen wurde.

 



X. Medien etc.